Die im Sommer anstehende Rentenerhöhung um 3,18 Prozent im Westen sowie 3,91 Prozent im Osten führt zu jährlichen Mehrausgaben von knapp elf Milliarden Euro. Das geht aus der „Rentenwertbestimmungsverordnung 2019“ des Bundesarbeitsministeriums hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) im Entwurf vorliegt und noch in diesem Monat vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll.
Die Rentenerhöhung erfolgt zum 1. Juli des laufenden Jahres. Der Verordnung zufolge ergeben sich dadurch bis Ende 2019 zunächst Mehraufwendungen von 5,47 Milliarden Euro, davon entfallen 5,24 Milliarden Euro auf die gesetzliche Rentenversicherung.
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„Ab dem Jahr 2020 ergeben sich ausschließlich aus der Rentenanpassung zum 1. Juli 2019 je Jahr Mehraufwendungen von insgesamt rund 10 934 Millionen Euro“, heißt es in der Verordnung. Davon sind rund 10,45 Milliarden Euro von der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragen. Auf den Bund entfallen ab 2020 laut Verordnungsentwurf rund 470 Millionen Euro jährlich.
Das Rentenniveau – das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittslohn – liegt ab dem 1. Juli bei 48,16 Prozent. Bis 2025, so ist es gesetzlich festgeschrieben, darf der Wert nicht unter 48 Prozent sinken.
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Von Rasmus Buchsteiner/RND