Es steckt in Smoothies, in Eis, Kuchen und Kosmetik: Matcha ist im Moment Trend. Die zu Pulver gemahlenen Teeblätter aus Japan sollen nicht nur exotisch schmecken und wachmachen – sie sollen auch eine gesundheitsfördernde Wirkung haben. Dieses Image wird jedenfalls von vielen Herstellern kultiviert.
Zu Unrecht, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun herausgefunden hat. „Für die vielerorts angepriesenen präventiven oder sogar heilenden Wirkungen von Matcha fehlt es an wissenschaftlich fundierten Beweisen“, heißt es vonseiten der Verbraucherschützer. Außerdem sei der Begriff Matcha nicht Lebensmittelrechtlich geschützt – insofern sei nicht klar geregelt, wie sich Matcha von herkömmlichen grünen Teeblättern unterscheidet.
Matcha-Produkte sind häufig besonders teuer. Die Verbraucherschützer raten Kunden deshalb, sich nicht von Werbeversprechen blenden zu lassen. Denn unabhängig von der vermeintlich gesundheitsfördernden Wirkung sind in den Produkten häufig nur Spuren von Matcha zu finden – in vielen Getränken oder Müslis liegt der Anteil nur bei 0,5 bis ein Prozent.
Wer Matcha pur als Teeaufguss – oder in hochdosierten Produkten – zu sich nimmt, sollte gewarnt sein: Die Blätter könnten durchaus mehr Koffein enthalten als herkömmlicher Grüntee. Deshalb rät die Verbraucherzentrale Kindern, Schwangeren und Stillenden vom Konsum ab.
Von RND/ang