Kaputte Heizung? Diese Rechte haben Mieterinnen und Mieter
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Frau mit Decke und Teetasse: Etwas weniger heizen ist okay, aber die Räume der Wohnung sollten nicht zu stark auskühlen.
© Quelle: Ole Spata
Rund eine Woche lang mussten Hunderte Mieterinnen und Mieter in Hannover frieren. Grund war eine veraltete Heizanlage, die ausgefallen war. Das berichtete die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ).
Welche Rechte haben Mieterinnen und Mieter in einem solchen Fall? Dürfen sie gleich die Miete mindern? Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes, gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Gibt es eine Mindesttemperatur für Wohnungen?
Der Vermietende ist verpflichtet, die Heizung in den Monaten Oktober bis April einzuschalten. Wenn außerhalb der üblichen Heizperiode für längere Zeit die Temperatur sehr niedrig ist, auch dann. In den meisten Fällen gibt es keine vertragliche Vereinbarung darüber, wie warm es in der Wohnung werden soll. Nach aktueller Rechtsprechung muss der Vermietende aber dafür sorgen, dass die Wohnung tagsüber 20 bis 22 Grad warm ist. Nachts sollte es nicht kälter als 17 Grad sein. Sinkt die Temperatur tagsüber unter 20 Grad oder nachts unter 17 Grad, liegt ein Mangel vor.
Welche Rechte haben Mietende, wenn die Heizung ausfällt?
Der Vermietende muss dafür sorgen, dass die Heizung funktioniert. Ist sie defekt, muss er sie reparieren. Der Mietende sollte dem Vermietenden schriftlich mitteilen, dass die Heizung defekt ist, und im besten eine Frist für die Reparatur setzen. Verstreicht die Frist, ohne dass der Vermietende tätig wird, kann der Mietende selbst einen Handwerker oder eine Handwerkerin beauftragen.
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© Quelle: dpa
Die Kosten der Reparatur gehen dann zulasten des Vermietenden. Das gilt auch für andere Schäden wie Schimmel oder die Betriebs- und Anschaffungskosten eines Heizlüfters. Wichtig ist nur, dass die Mieterin oder der Mieter alles gut dokumentiert und dem Vermietenden schriftlich mitteilt. Um die Betriebskosten eines Heizlüfters zu dokumentieren, sollte beispielsweise der Stromzählerstand vor und nach der Nutzung notiert werden.
Kann die Monatsmiete gemindert werden?
Sobald der Vermietende eine Mängelanzeige erhalten hat, kann der Mietende die Miete mindern. Und zwar so lange, bis der Mangel behoben ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermietende mit der Minderung einverstanden ist oder ob er etwas für den Mangel kann. Die Wohnung kann nicht vertragsgemäß genutzt werden – also kann auch die Miete gemindert werden.
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Jutta Hartmann ist Sprecherin des Deutschen Mieterbundes (DMB).
© Quelle: Deutscher Mieterbund (DMB)/dpa-tmn
Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Das ist je nach Mangel unterschiedlich und das kann man so pauschal nicht beantworten. Es gibt Mietminderungen zwischen 5 und 100 Prozent. Wenn man die Miete direkt mindern möchte, sollte man sich an der örtlichen Rechtsprechung orientieren. Wie hoch war die Mietminderung in ähnlichen Fällen? Wie haben die Gerichte in der Umgebung entschieden?
Das Amtsgericht Görlitz hat beispielsweise entschieden, dass eine Raumtemperatur von 16 bis 18 Grad im Winter eine Mietminderung von 30 Prozent rechtfertigt. Ein Berliner Gericht entschied dagegen, dass eine Raumtemperatur zwischen 18 und 19 Grad nur eine Mietminderung von 5 Prozent rechtfertigt.
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Sicherer ist es, die Miete nicht direkt zu mindern, sondern dem Vermietenden zu schreiben, dass man die Miete unter Vorbehalt weiterzahlt. Nachdem der Mangel beseitigt ist, kann man diese dann anteilig mit der richtigen Quote zurückfordern. In der Regel ist es so, dass sich Vermietende und Mietende da auch einig werden. Für 2022 haben wir in diesen Fällen eine außergerichtliche Einigungsquote von 98 Prozent erfasst.
Was gilt, wenn die Heizungsanlage veraltet ist und immer wieder ausfällt?
Mieterinnen und Mieter haben nur Anspruch auf Instandsetzung, nicht auf Austausch der Heizung. Wenn sie kaputt ist, kann man die Miete mindern und den dadurch entstandenen Schaden geltend machen, aber man hat keinen Anspruch auf eine neue Anlage.