Angler und der nötige Respekt vor Fischen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/L6RLHK24B6DEQ74X635LRTIHMA.jpg)
Guido Lang mit seinem Mega-Fang sorgt für mächtig Wirbel.
© Quelle: privat
Rathenow/Potsdam. Der
aus dem Havelland
. Mehr als 2,10 Meter lang und 70 Kilo schwer war der Wels, den der Angler aus dem Wasser zog, seine Maße nahm und letztlich wieder ins Wasser setzte. Katharina Jedryas schreibt auf Facebook unter dem MAZ-Beitrag von „Catch & Release“. Verboten, ist sie sich sicher. Erst seit kurzem hat die Userin selbst einen Angelschein.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/EZPQI3LRQLSMYV6CLDIRL52X6A.jpg)
Der Wels wurde nach dem Vermessen wieder zurück ins Wasser gesetzt.
© Quelle: privat
Doch was bedeutet „Catch & Release“? Es ist das gezielte Fangen von großen Fischen, die nur aus dem Wasser gezogen werden, um sie vermessen, wiegen und fotografieren zu können. Sie dienen also nicht zur Ernährung. Nach der Prozedur werden sie wieder ins Wasser gesetzt. Angler nutzen besonders präparierte Köder. Der Tierschutzbund schreibt auf seiner Internetseite: „Diese Methode, bei der Fischen aus Lust am Wettkampf und reiner Profilierungssucht Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden, ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.“ Das liege auch daran, dass die „Überlebensrate von zurückgesetzten Fischen sehr gering sein kann“, insbesondere dann, wenn der Kampf an der Angelleine länger dauert.
„Catch & Release“ kommt in der Praxis manchmal vor
Dass das Tierschutzgesetz das sogenannte „Catch & Release“ verbietet, hält Marcel Weichenhan vom Landesanglerverband Brandenburg für folgerichtig. Schließlich solle man einen vernünftigen Grund zum Angeln haben. „In der Praxis kommt sowas aber logischerweise immer mal wieder vor. Gerade, wenn man vielleicht einen anderen Zielfisch hatte“, so der Experte.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/OH6I3YJ6C666XIEO2LYLLB3TVU.jpg)
Ein echtes Erlebnis für Guido Langs Sohn: Sidney
© Quelle: privat
Von fehlendem Respekt möchte er nichts wissen. „Gerade Angler haben den nötigen Respekt und die Achtung vor der Kreatur, denn nur über gute und gesunde Fischbestände lässt sich unser wunderschönes Hobby weiter ausüben“, so Weichenhan. Der Schutz der Fische ist am Ende Ehrensache – ähnlich dem eigenen Motto des Verbandes: „Angeln in Brandenburg – Naturschutz aus Tradition.“
Juristisch ist der Fall offen
Die Diskussion, die derzeit um Guido Lang aufkommt, findet er „etwas übertrieben“. Uwe Brämick vom Institut für Binnenfischerei in Potsdam meint, dass man dem Angler fischereirechtlich keinen Vorwurf machen könne. Juristisch sei der Fall offen. Wichtig sei die Absicht mit der der Angler ans Wasser geht. Guido Lang hätte also von Beginn an gezielt die Welse unter dem Aspekt „Catch & Release“ beangeln müssen. Dann wäre es auch entsprechend dem Tierschutzgesetz problematisch. Letztlich nimmt man in diesem Fall mögliche Probleme beim Zurücksetzen in Kauf. Schwierig ist diese Angelmethode deshalb besonders bei bestandsgefährdeten Arten und wird im schlimmsten Fall sogar mit Freiheitsstrafen geahndet.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/UKNTPGHUYLPJGLSXIIH6NNZ7UY.jpg)
Vater und Sohn vermessen den Mega-Fang: Mehr als 2,10 Meter!
© Quelle: privat
Welse sind in Brandenburg alles andere als selten
Von einer gefährdeten Art kann man beim Wels jedoch nicht sprechen. „Allgemein kann man sagen, dass in unseren Gewässern genug Welse vorhanden sind“, so Marcel Weichenhan vom Landesanglerverband Brandenburg. Mitunter werde der Wels sogar in kleineren Seen zum Problem, weil er den Weißfischbestand stark dezimieren könne.
Die Erwärmung der Gewässer hat in Brandenburg ideale Bedingungen für den Welsnachwuchs geschaffen. „Daher hat das Institut, einbezogen von der Fischereibehörde auch befürwortet das Mindestmaß und die Schonzeit für Welse aufzuheben“, so der Direktor des Instituts für Binnenfischerei in Potsdam, Uwe Brämick. Der Wels habe sich in den letzten 15 Jahren über Elbe, Spree, Oder und Havel verbreitet. Ganz Brandenburg ist nun das Verbreitungsgebiet des Fisches. Unbestritten sei er nach Brämick deshalb heute ein attraktiver Sportfisch für Angler.
Schmerzen der Tiere sind nicht bewiesen
Dass das Zurücksetzen größerer Fische nach dem Fang durchaus sinnvoll ist, hält der Binnenfischerei-Direktor für unbestritten. Sie sind eben besonders fruchtbar. Ob der Fisch bei der Prozedur des Angels Schmerzen hat, sei dagegen nicht bewiesen. Insbesondere auf Facebook hatten einige User von Todeskämpfen unter Schmerzen über 45 Minuten und Tierquälerei gesprochen und damit den Fang kritisiert. Weil der Wels am Ende wieder ausgesetzt und nicht etwa verspeist wurde, hätte man dem Tier die Qualen ersparen können, so die Meinung der Kritiker.
Brämick sieht jedoch im Angeln nicht nur eine Nahrungsbeschaffung, sondern auch die „Hege des Fischbestandes.“ Weichenhan vom Landesanglerverband glaubt sogar, dass sich keiner mehr um das Leben unter der Wasseroberfläche in Brandenburg sorgt, als die Petrijünger.
Von MAZonline
MAZ