Umstrittene Reform

Grundsteuer-Erklärung: Brandenburgs Hausbesitzer mit langer Leitung

Symbolbild: Die Grundsteuer sorgt bei vielen Eigentümern für mehr bürokratischen Aufwand.

Symbolbild: Die Grundsteuer sorgt bei vielen Eigentümern für mehr bürokratischen Aufwand.

Berlin. Nach zahlreichen Beschwerden von Eigentümern und Steuerberatern denkt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) über eine Verlängerung der Abgabefrist für die Feststellungserklärung für die Grundsteuer nach. Bei einem Bürgergespräch am Tag der offenen Tür der Bundesregierung sagte er am Samstag in Berlin: "Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft." Er lasse sich regelmäßig über Fortschritte bei der Datenerhebung informieren. "Möglicherweise muss man da sich vorbehalten, noch einmal an den Fristen etwas zu machen."

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Schleppender Rücklauf in Brandenburg und Berlin

Nach einer eigenen Umfrage der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" unter den Bundesländern haben bislang nur relativ wenige Besitzer privater Grundstücke ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Die wenigsten Abgaben gab es laut Bericht bislang in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Quote von 4,2 Prozent, in Brandenburg (5,2 Prozent) und in Berlin (6,7 Prozent).

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Nur in sechs Ländern liegt die Abgabequote den Angaben zufolge bei über zehn Prozent, das sind Hessen, gefolgt von Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und Bremen. NRW lieferte dem FAS-Bericht zufolge keine Daten.

Diese Steuer-Plattform ist vorübergehend nicht erreichbar

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen. Mitte Juli kam es dabei bei der Steuer-Plattform „Elster“ zu technischen Schwierigkeiten. Sie war vorübergehend nicht erreichbar.

Die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie einige Landespolitiker forderten daraufhin eine Verlängerung der Abgabefrist. Die Finanzbehörden nehmen die Daten seit dem 1. Juli entgegen. Die Frist endet regulär am 31. Oktober. Manche Eigentümer versuchen, die Formulare online selbst auszufüllen, andere nehmen dafür die Unterstützung von Steuerberatern in Anspruch.

Von MAZonline

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