Es ist untypisch für Anwälte der Nebenklage, in ihren Plädoyers Strafmaße zu formulieren. Allerdings forderte heute Anwalt Thomas Walther genau das: Mindestens fünf Jahre Haft für den mutmaßlichen Ex-KZ-Wächter Josef S.
Brandenburg/Havel. Im Prozess gegen den 101 Jahre alten mutmaßlichen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen, Josef S., hat Nebenklagevertreter Thomas Walther ein Mindeststrafmaß von fünf Jahren gefordert. Walther vertritt Häftlinge, die Lager und Todesmärsche überlebt haben, sowie Angehörige von Ermordeten. Der Rechtsanwalt stellte zwar fest, dass Vertreter von Nebenklägern in der Regel in ihren Plädoyers kein Strafmaß formulieren. Allerdings wäre „ein Strafmaß unterhalb der Grenze von fünf Jahren nur mit großer Mühe den Nebenklägern zu vermitteln, selbst wenn sich der Angeklagte in seinen letzten Worten noch besinnen würde“, sagte Walther.
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