Urteil für mutmaßlichen KZ-Wachmann soll noch im Juni kommen
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Der Angeklagte kommt zur Fortsetzung des Prozess des Landgericht Neuruppin. Der inzwischen 101-jährige ehemaligen KZ-Wachmann soll laut Anklage zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen nahe Berlin wissentlich und willentlich Hilfe zur Ermordung von Lagerinsassen in 3518 Fällen geleistet haben.
© Quelle: Fabian Sommer
Brandenburg/Havel. Im Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen wird Ende Juni das Urteil erwartet. Am 27. Juni solle der Verteidiger sein Plädoyer halten und am 28. Juni das Urteil gesprochen werden, sagte die Sprecherin des Landgerichts Neuruppin, Iris le Claire, am Montag auf Anfrage. Der 101-Jährige sei nach einer Erkrankung wieder verhandlungsfähig, erklärte die Sprecherin. Der Angeklagte habe am 27. Juni nach dem Plädoyer der Verteidigung noch Gelegenheit zu einem letzten Wort vor dem Urteil.
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Mutmaßlicher Wachmann des KZ Sachsenhausen bestreitet, dort gearbeitet zu haben
Dem 101 Jahre alten Angeklagten wird Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen im KZ Sachsenhausen von 1942 bis 1945 vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei unter anderem auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes.
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Von RND/dpa