Corona

Brandenburg vor schärferer Maskenpflicht: Hier könnte sie gelten

Ein Schild mit der Aufschrift "Bitte tragen Sie eine Maske" hängt in einem Schaufenster einer Apotheke.

Ein Schild mit der Aufschrift "Bitte tragen Sie eine Maske" hängt in einem Schaufenster einer Apotheke.

Potsdam. Angesichts steigender Corona-Zahlen könnte Brandenburg dem Berliner Beispiel folgen und in bestimmten Bereichen eine Rückkehr zur Maskenpflicht anordnen. Während es in der rot-schwarz-grünen Koalition darüber bisher keinen Konsens gibt, weil man die bisherigen Regeln für ausreichend hält, sprach sich Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) bereits für schärfere Maßnahmen aus.

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„Innerhalb einer Woche hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz in Brandenburg mehr als verdoppelt. Die Belastungen in den Krankenhäusern steigen spürbar an“, hatte Nonnemacher am Mittwoch gesagt. Deshalb sei es an der Zeit, weitere Schutzmaßnahmen vorzubereiten. „Eine moderate Ausweitung der Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, wie Berlin sie jetzt erwägt, halte ich für ein geeignetes Mittel.“

Warum plant Brandenburg eine Rückkehr zur Maskenpflicht?

Gesundheitsministerin Nonnemacher verweist auf die derzeit rasant steigenden Fallzahlen insbesondere in den Krankenhäusern. Im medizinischen Bereich gebe es wegen Erkrankungen erhebliche Personalausfälle. Deshalb sei es an der Zeit, weitere Schutzmaßnahmen vorzubereiten.

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Wann kommt eine Ausweitung der Maskenpflicht?

Der Berliner Senat wird voraussichtlich schon kommenden Dienstag mit einer Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen beschäftigen. Dann tagt auch das Brandenburger Kabinett. Aber ob Ministerin Nonnemacher ihren Ministerkollegen dann schon einen Vorschlag unterbreitet, ließ sie am Donnerstag im Landtag offen.

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„Wenn sich das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter weiter verschlechtert, die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens beeinträchtigt wird und der Schutz der vulnerablen Personengruppen umfassendere Schutzmaßnahmen (…) erforderlich macht, so sind wir als Land in Verantwortung und Verpflichtung, diese auch anzuordnen“, sagte Nonnemacher. Der Landtag wies mit breiter Mehrheit einen Antrag der AfD zurück, die Corona-Maßnahmen zurückzufahren. „Die Corona-Pandemie ist vorbei“, meinte dagegen die AfD-Abgeordnete Daniela Oeynhausen, die Ärztin ist.

In welchen Bereichen könnte die Maskenpflicht angeordnet werden?

Nonnemacher spricht von einer moderaten Ausweitung der Maskenpflicht auf öffentlich zugängliche Innenräume. Was das bedeuten kann, geht aus dem Herbst-Winter-Fahrplan des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Die Landesregierungen können demnach in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskenpflicht anordnen, wozu etwa Restaurants, Bars, Cafés, Kultur-, Freizeit- und Sportstätten gehören. Ausnahmen sieht das Infektionsschutzgesetz für Getestete und frisch Geimpfte oder Genesene vor.

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Erst nach einer Zustimmung des Landtags können Ausnahmen (Tests, frisch geimpft oder genesen) von die Maskenpflicht gestrichen werden. Per Landtagsbeschluss kann die Maskenpflicht auch auf Außenbereiche ausgedehnt werden z.B. bei Veranstaltungen.

Wo gilt die Maskenpflicht in Brandenburg derzeit?

Laut aktueller Infektionsschutzverordnung gilt in Brandenburg eine Maskenpflicht im ÖPNV. In Bus und Bahn müssen Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen (Ausnahme für Kinder unter 6 Jahren und Gehörlose bzw. Schwerhörige). Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr reicht eine OP-Maske.

Ferner gilt die Maskenpflicht in Obdachlosenunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften für Besucher und für Beschäftigte bei bestimmten körpernahen Tätigkeiten.

Generell gilt eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr, nicht aber mehr im Flugzeug. Zu dieser bundesweiten Regelung gehört auch die Maskenpflicht für Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Hier gilt zusätzlich eine Testpflicht.

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Wer ist von der Maskenpflicht ausgenommen?

Grundsätzlich ausgenommen von den bundes- und landesweiten Maskenpflichten sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

Gilt eine Maskenpflicht in Schulen?

Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz wurden die Hürden für Masken im Unterricht angehoben. Die Maskenpflicht kann angeordnet werden, um den Präsenzbetrieb von Schulen aufrecht zu erhalten – quasi als Mittel gegen erneute Schulschließungen. Dass der Präsenzbetrieb aufgrund hoher Infektionszahlen gefährdet wäre, ist derzeit nicht zu erkennen.

Von MAZ-Online

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