Verbleib von Kulturgütern

Brandenburgs Kulturministerin bekräftigt Interesse an Gesprächen mit Hohenzollern

Manja Schüle (SPD), Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.

Manja Schüle (SPD), Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.

Potsdam. Nach der Ankündigung des Hohenzollern-Chefs Georg Friedrich Prinz von Preußen, dass er Entschädigungsklagen gegen das Land zurückzieht, hat Brandenburgs Bildungsministerin Manja Schüle (SPD) ihr Interesse an Verhandlungen mit der Familie bestärkt. Der Schritt des Haus-Chefs der ehemaligen preußischen Herrscherfamilie bedeute „Einsicht statt Entschädigung, Allgemeingut statt Adelsbesitz“, so die Ministerin am Donnerstag im Landtag. Das sei eine „gute Nachricht“.

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Nächster Schritt: Gegenstände identifizieren

„Wir wollen, dass alle Sammlungsgegenstände in unseren Museen verbleiben“, sagte Schüle in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Isabelle Vandré. Ihre Forderung, dass Gespräche über den Verbleib von Kulturgütern mit Hohenzollernbezug nur ohne Gerichtsstreit und in größtmöglicher Offenheit stattfinden könnten, sei erfüllt worden, so die Ministerin. Man werde sich nun mit dem Bund und Berlin eng abstimmen. Zunächst müssten die Objekte identifiziert werden, um die sich künftige Gespräche drehen werden.

Parlament habe klare Haltung bewiesen, lobt Schüle

Schüle dankte dem Parlament dafür, dass es mehrheitlich die harte Linie der Ministerin im Streit um die Hohenzollern unterstützt hat. Ohne die „klare Haltung“ des Landtags wäre das jetzt erreichte „Etappenziel“ nicht in Reichweite gewesen, so Schüle.

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Die Hohenzollern haben kürzlich bekannt gegeben, dass sie nicht mehr gerichtlich die Rückgabe von tausenden enteigneten Kulturgütern erzwingen wollen. Außerdem wollen sie ebenfalls nicht mehr auf gerichtlichem Weg Entschädigung für nach dem Zweiten Weltkrieg enteignete Immobilien erstreiten. Entsprechende Verfahren hatte die Familie in den 1990er-Jahren angestrengt. Kern des Streits war die Frage gewesen, ob der Familie angesichts ihrer Werbung für die Nationalsozialisten in den frühen 1930er-Jahren überhaupt solche Leistungen zustünden.

MAZ

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