Brandenburger SPD-Politiker ließ Künstliche Intelligenz für sich arbeiten
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Rettet Künstliche Intelligenz gar die Politik?
© Quelle: Ralf Hirschberger/DPA
Potsdam. Eine neue Version der Anwendung ChatGPT sorgt derzeit für Furore. Die Künstliche Intelligenz des Herstellers OpenAI kann, gefüttert mit ein paar Stichworten, selbständig Texte generieren. Das dialogbasierte Programm kann harmlose Dinge wie Witze oder Gedichte produzieren – aber auch komplexere Abhandlungen verfassen.
Die Anwendung und ihre Folgen dürfte noch für Diskussionen an Schulen und Hochschulen führen, lassen sich doch, zumindest theoretisch, damit Hausarbeiten auf Knopfdruck erstellen.
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Eben dieses Szenario treibt den Brandenburger SPD-Abgeordneten Erik Stohn um. Er ist Sprecher für Kultur-, Wissenschafts- und Forschungspolitik und hat das Programm ChatGPT selbst getestet. Er ließ die Anwendung für sich arbeiten und eine parlamentarische Anfrage damit erstellen, die sinnigerweise das Thema Künstliche Intelligenz selbst zum Thema hat. Es ist, so Stohn, die erste „Kleine Anfrage“ im Brandenburger Landtag, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurde.
Und so liest sich das Ergebnis:
Die kleine Anfrage im Wortlaut
„Im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz schreitet die Fähigkeit, Texte zu generieren, rasant voran. Programme wie „GPT-3“ revolutionieren den Bereich der maschinell generierten Texte und ermöglichen es, auch komplexe wissenschaftliche Texte mühelos zu erstellen. Dies wirft für Universitäten und Hochschulen die Frage auf, wie Studierende bewertet werden, ob maschinell erstellte Texte akzeptiert werden können und ob technologische Veränderungen im Bereich der Textproduktion in die Lehrpläne der Universitäten aufgenommen werden sollten.“
Die KI will schließlich folgende Fragen vom für die Hochschulen zuständigen Wissenschaftsministerium wissen:
1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Studierende bei maschinell erstellten Texten gerecht beurteilt und benotet werden?
2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass maschinell erstellte Texte nicht in betrügerischer Weise von Studierenden bei der Bewertung von Studienleistungen verwendet werden können?
3. Wie kann die Landesregierung sicherstellen, dass die Hochschulen auf dem neuesten Stand der Technik im Bereich der Textproduktion sind?
4. Sollten technologische Fortschritte auf dem Gebiet der Textproduktion in die Lehrpläne der Hochschulen aufgenommen werden?
5. Wie wird die Landesregierung die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Technologieunternehmen erleichtern, um sicherzustellen, dass die Hochschulen Zugang zu den neuesten technologischen Fortschritten im Bereich der Textproduktion haben?“
Stohn: Ganz neue Möglichkeiten für Lehre und Forschung
Das Wissenschaftsministerium muss diese Fragen nun beantworten. Stohn selbst gibt sich der neuen Technologie gegenüber offen. „Für die Hochschulen ergeben sich daraus ganz neue Möglichkeiten in Lehre und Forschung“, sagt er. „Wir müssen uns mit diesen Veränderungen auseinandersetzen und sie proaktiv gestalten.“