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Abschlussbericht zu Kesy

Land will an umstrittener Kennzeichenerfassung festhalten

Die Kennzeichenerfassung läuft praktisch ständig im Aufzeichnungsmodus.

Die Kennzeichenerfassung läuft praktisch ständig im Aufzeichnungsmodus.

Potsdam.Das Brandenburger Innenministerium hält ungeachtet der datenschutzrechtlichen Bedenken an der umstrittenen Praxis der Kennzeichenerfassung (Kesy) fest. Kesy bleibe ein „wichtiges und unverzichtbares unterstützendes Einsatzmittel für die Polizei in Brandenburg“, heißt es in dem Abschlussbericht der vom Innenministerium eingesetzten Prüfgruppe. Der Bericht sei am Montag an die Mitglieder des Innenausschusses des Brandenburger Landtags verschickt worden, teilte Ministeriumssprecher Ingo Decker mit.

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Die Kennzeichenerfassung führe „regelmäßig zu Fahdnungs- und Ermittlungserfolgen bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, welche auf andere Art und Weise nur schwer zu erzielen wären“, hieß es darin.

Daten werden lange gespeichert

Das Erfassungssystem registriert Nummernschilder vorbeifahrender Autos von hinten. Es kann in zwei Modi arbeiten: Im Fahndungsmodus gleicht das System die gescannten Nummernschilder mit einer Fahndungsliste ab, um etwa gestohlene Autos ausfindig zu machen. Rechtlich umstritten ist vor allem der Aufzeichnungsmodus: Dabei werden Fahrzeuge fotografiert und auf Computerservern gespeichert. Im Aufzeichnungsmodus arbeiten die Systeme, wenn es entsprechende Observationsbeschlüsse von Staatsanwaltschaften gibt.

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Wie aus dem Abschlussbericht hervorgeht, reicht der Datenbestand an Fotos zurück bis zum 1. April 2017. Die Daten würden erst gelöscht, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft, die eine entsprechende Observation angeordnet hat, die Löschung anweise oder das Verfahren beendet sei. Diese Speicherpraxis sei auch nicht zu beanstanden, heißt es in dem Bericht.

Zeitlich unbegrenzter Zugriff

Kritisch gesehen wird dagegen, wer wie lange auf die Datenbestände zugreifen kann. Berechtigt seien Sachbearbeiter der Observationsfälle. Es sei nur in unregelmäßigen Abständen geprüft worden, ob die erteilten Berechtigungen noch erforderlich seien, heißt es. Diese fehlende zeitliche Begrenzung widerspreche dem „datenschutzrechtlichen Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit“ von personenbezogenen Daten. Dies soll sich künftig ändern. Der Zugriff soll nur für die Dauer eines konkreten Observationsbeschlusses gelten. Außerdem empfiehlt der Abschlussbericht, dass die Rahmenrichtlinie zur Kennzeichenerfassung überarbeitet wird.

Polizeivizepräsident Roger Höppner hatte im Innenausschuss des Landtags eingeräumt, dass das Erfassungssystem 2018 praktisch ständig in diesem Aufzeichnungsmodus lief. 95 offene Ermittlungsersuchen von Staatsanwaltschaften sorgten dafür, dass ständig eine rechtliche Grundlage für das Fotografieren und Speichern von Fahrzeugen vorhanden sei. Ein Kritiker dieser Praxis, der ehemalige Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium, Herbert Trimbach, wurde gegen dessen Willen von Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) versetzt. Schröter beteuerte, die Versetzung habe nichts mit Trimbachs Kritik an der Kesy-Praxis zu tun.

Auslöser war der Fall der vermissten Berliner Schülerin Rebecca. Die Polizei hatte das Auto des Schwagers der 15Jährigen erfasst, weil die Anlage wegen anderweitiger Ermittlungen im Aufzeichnungsbetrieb war.

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Von Torsten Gellner

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