Rot-Rot: Mehrheit für neues Verfassungsschutz-Gesetz wackelt
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Der NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag: Konsequenzen aus der Arbeit sollen in das neue Verfassungsschutzgesetz einfließen.
© Quelle: dpa
Potsdam. Der Verfassungsschutz in Brandenburg soll, so plant es zumindest die rot-rote Koalition, einer grundlegenden Reform unterzogen werden – mit stärkeren Kontrollrechten. Ob der am Dienstag nach langen, zähen Verhandlungen präsentierte Gesetzentwurf im Landtag aber eine Mehrheit bekommt, steht derzeit in den Sternen.
Wie die MAZ erfuhr, haben überraschend fünf Linken-Abgeordnete in der Fraktionssitzung signalisiert, dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen zu wollen. Drei Abgeordnete haben sich dagegen ausgesprochen (Volkmar Schöneburg, Isabelle Vandre, Carsten Preuß) und zwei Abgeordnete (Anita Tack, Gerrit Große) Enthaltung signalisiert. Da die Koalition nur einen hauchdünnen Vorsprung von drei Stimmen im Landtag hat, könnte das letzte große Gesetzesvorhaben von Rot-Rot in dieser Wahlperiode doch noch scheitern.
Aus der SPD hieß es wiederum, dass alle Abgeordneten dem Gesetz zustimmen wollen. SPD (30 Abgeordnete) und Linke (17 Abgeordnete) haben im Landtag 47 von 88 Stimmen. Der Gesetzentwurf soll im April in den Landtag eingebracht und im Juni-Plenum verabschiedet werden.
Über die Novelle des Gesetzes war in der Koalition hart und erbittert gestritten worden. Zusammen mit dem neuen Polizeigesetz war der Entwurf Teil eines Kompromisses innerhalb der rot-roten Koalition zur inneren Sicherheit.
Linken-Fraktionschef Ralf Christoffers hielt sich am Dienstag auf die Frage zu den Auseinandersetzungen in der Fraktion weitgehend bedeckt. Der Weg für eine parlamentarische Debatte sei „mehrheitlich“ frei gemacht worden, sagte er. Die Debatte zum neuen Gesetz sei „ein Prozess“, der von einzelnen Abgeordneten unterschiedlich beantwortet werde.
Konsequenzen aus NSU-Fall
In dem neuen Gesetz werden erstmals Konsequenzen aus dem Versagen der Geheimdienste im NSU-Fall gezogen. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes wird verschärft, die Behörde mit 37 zusätzlichen Stellen personell gestärkt. Neu geschaffen wird eine Stabsstelle „Innenrevision“, die der Leitung des Verfassungsschutzes unmittelbar untersteht. Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtag erhält einen ständigen Beauftragten, der eigenständig agieren kann. V-Leute heißen in Brandenburg künftig „verdeckte Informationsgeber“ – das ist bundesweit ein Novum. Diese Informationsgeber dürfen grundsätzlich keine Straftaten begehen.
Eingeführt wird eine sogenannte Whistleblower-Regelung. Das bedeutet, dass sich Verfassungsschutz-Mitarbeiter künftig ohne Einhaltung des Dienstweges direkt an die PKK des Landtags wenden können. Bislang wäre ein solches Vorgehen als Geheimnisverrat bestraft worden.
Die SPD-Abgeordnete Inka Gossmann-Reetz sagte, mit dem neuen Gesetz würde dafür gesorgt, dass die Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit nicht wiederholt würden.
Von Igor Göldner