Brandenburg: Prozess um KZ-Wachmann – Fortsetzung steht auf der Kippe
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Der inzwischen 101-jährige Angeklagte soll zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen nahe Berlin wissentlich und willentlich Hilfe zur Ermordung von Lagerinsassen geleistet haben, heißt es in der Anklage.
© Quelle: Fabian Sommer/dpa (Archivfoto)
Brandenburg/Havel. Die planmäßige Fortsetzung des Prozesses gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen steht auf der Kippe. Erst am Donnerstag könne entschieden werden, ob der Prozess nach einem Krankenhausaufenthalt des 101-jährigen Angeklagten wie geplant am Montag kommender Woche fortgesetzt werden könne, sagte die Sprecherin des Landgerichts Neuruppin, Iris le Claire, am Montag auf Anfrage.
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Geklärt werden müsse auch, ob der Staatsanwalt dann mit seinem Plädoyer beginnen könne, sagte die Sprecherin. Der Verteidiger Stefan Waterkamp sagte auf Anfrage, es sei ungewiss, ob sein Mandant wie zunächst geplant am Donnerstag nach einer mehrwöchigen Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden könne.
Inzwischen sei bei seinem hochbetagten Mandanten ein weiteres gesundheitliches Problem hinzugekommen, das eine Entlassung aus dem Krankenhaus eher fraglich mache.
Brandenburg: Prozessordnung sieht Neubeginn der Verhandlung vor
In dem Prozess wurde am 25. März zuletzt verhandelt. Nach der Strafprozessordnung kann eine Hauptverhandlung maximal für zwei Monate unterbrochen werden. Beim Überschreiten dieser Frist muss der Prozess komplett von neuem beginnen.
Gerichtssprecherin le Claire verwies aber darauf, dass wegen mehrerer Corona-Erkrankungen von Prozessbeteiligten möglicherweise noch andere Fristen gelten könnten. Festgesetzt als Verhandlungstage waren bislang nur der Montag und Dienstag kommender Woche. Nach Angaben von Waterkamp sind weitere Verhandlungstage am 23. und 24. Mai sowie am 1. und 2. Juni geplant.
Brandenburg: Josef K. bestreitet bislang jede Schuld
Der 101-Jährige ist angeklagt, als damaliger Wachmann in dem KZ von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen geleistet zu haben. Der Angeklagte hat in dem Prozess bislang bestritten, in dem KZ überhaupt tätig gewesen zu sein.
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Allerdings ist die Tätigkeit eines SS-Wachmanns im KZ mit seinem Namen, Geburtsdatum und -ort durch zahlreiche Dokumente belegt. Der Prozess vor dem Landgericht Neuruppin wird aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel geführt.
Von RND/dpa