Tragen von FDJ-Hemden bleibt straffrei
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ARCHIV - Ein FDJ-Aufnäher an einem Hemd, aufgenommen am 09.01.2011 im Rahmen einer Veranstaltung an der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Friedhof Friedrichsfelde in Berlin. Foto: Rainer Jensen/dpa (zu lth «Ärger mit DDR-Nostalgie am Gymnasium - Lehrerin im FDJ-Hemd» vom 07.03.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++
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Berlin. Das öffentliche Tragen eines umstrittenen Emblems der "Freien Deutschen Jugend" (FDJ) bleibt für zwei Männer straffrei. Ein Berliner Amtsgericht sah am Dienstag zwar eine Geschmacklosigkeit in dem Auftreten der beiden Angeklagten am Rande einer Gedenkveranstaltung zum Tag des Mauerbaus im August 2012. Doch seit 1990 falle einem bei den blauen Hemden mit dem Sonnen-Symbol nur die FDJ-Ost ein, sagte der Richter. Anders als die FDJ-West sei der frühere Staatsjugendverband der DDR aber nicht verboten. Daher wurden die Angeklagten freigesprochen.
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Einer der Angeklagten am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Beide erschienen im FDJ-Hemd.
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Zum Prozess gegen Michael W. (39) aus Bochum und German L. (29) aus Frankfurt am Main war es gekommen, weil sich Teilnehmer der Veranstaltung am 13. August 2012 durch die Aktivisten gestört fühlten. Sie trugen das Blauhemd mit FDJ-Symbol und hatten ein Transparent gegen die Politik der Bundesrepublik entrollt. Folge war eine Strafanzeige über jeweils 2700 Euro wegen Verwendung eines verfassungswidrigen Kennzeichens, da die beiden Männer aus Sicht der Ermittler das Emblem der seit 1951 verbotenen FDJ Westdeutschlands trugen. Dieses ist dem der FDJ-Ost zum Verwechseln ähnlich.
Doch sonnenklar ist der Fall auch nach dem Urteilsspruch nicht. Juristen streiten weiter über die Verwendung der FDJ-Hemden. Einige meinen, bei Faschings- und Ostalgie-Partys sei die blaue Bluse samt Sonne durchaus erlaubt. Doch als Eisprinzessin Katharina Witt 2003 bei einer "DDR-Show" im Fernsehen das Blauhemd trug, forderte ein Politiker rechtliche Schritte.
dpa
MAZ