Wohngeld Brandenburg

Wohngeld-Reform: Teils monatelange Wartezeiten in Brandenburg

In einigen Landkreisen Brandenburgs gibt es auch Beratungsangebote für die Beantragung von Wohngeld.(Archivbild)

In einigen Landkreisen Brandenburgs gibt es auch Beratungsangebote für die Beantragung von Wohngeld.(Archivbild)

Potsdam. Brandenburger Kommunen haben mit der Umsetzung der Wohngeldreform weiterhin alle Hände voll zu tun. Bundesweit sollen damit statt der vorherigen 600.000 Haushalte rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. Laut Brandenburger Infrastrukturministerium gibt es im Land rund 80.000 Wohngeldhaushalte – 20.000 mehr als im Vorjahr.

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In den Ämtern von Brandenburg stapeln sich die Wohngeldanträge

Die zuständigen Ämter hatten mit einem entsprechend großen Ansturm gerechnet, und der trat auch ein, wie eine stichpunktartige MAZ-Umfrage bei den Brandenburger Kommunen ergab.

In Potsdam-Mittelmark stieg die Anzahl der Anträge jedoch nicht erst im Januar 2023, sondern bereits im Herbst davor, als sich die anstehende Wohngeldreform des Bundes abzeichnete. Schon damals hatte sich die Anzahl der Antragseingänge fast verdreifacht im Vergleich zum September 2021: von 132 Anträge auf 361 Anträge, wie der Landkreis auf Anfrage mitteilte.

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Ein ähnliches Bild ergibt sich in Ostprignitz-Ruppin. Auch hier warf die Reform ihre Schatten voraus und ließ bereits im Spätsommer die Zahl der Wohngeldanträge spürbar ansteigen. Bisher liegen in diesem Jahr durchschnittlich jeden Monat 206 neue Anträge auf den Tischen in OPR.

Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen in Brandenburg hat sich teilweise vervierfacht

Durch die große Menge an Anträgen hat sich auch die Bearbeitungsdauer erheblich erhöht. Wo es ansonsten zwischen einem und zwei Monaten dauerte, sind es nun in manchen Behörden bis zu vier Monate, die jemand warten muss, bis das Amt über einen Wohngeldanspruch entschieden hat. So zum Beispiel im Landkreis Dahme-Spreewald, wo sich die Zahl der Wohngeldhaushalte um 526 Empfänger erhöht hat im Vergleich zum Vorjahr.

Die Bearbeitung von Erstanträgen nehme in der Regel mehr Zeit in Anspruch als Folgeanträge, bei denen die grundlegenden Daten bereits bekannt seien, erklärt Natalie Preißler, Stadtsprecherin von Brandenburg an der Havel. Ein genehmigter Wohngeldantrag gilt in der Regel für zwölf Monate und muss dann verlängert werden. Was die Bearbeitungszeit ebenfalls verlängert sind fehlende Unterlagen oder Daten. In Teltow-Fläming liegt, abgesehen von solchen Ausnahmen, die Bearbeitungsdauer weiterhin bei sechs bis acht Wochen, heißt es aus dem Landkreisamt.

Viele neue Mitarbeiter in den Wohngeldstellen von Brandenburg

Unter anderem im Havelland hofft man, dass sich die Bearbeitungsdauer wieder verkürzen wird, sobald die neuen Mitarbeiter eingearbeitet sind: Zwei Vollzeitkräfte und eine Teilzeitkraft unterstützen das Amt dort nun zusätzlich. Insgesamt wurden in den befragten Wohngeldstellen über 20 neue Stellen geschaffen, damit die Bürger nicht zu lange warten müssen, bis sie ihre finanzielle Unterstützung erhalten.

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Im Landkreis Oberhavel hofft man, dass die Anträge ab Mitte des Jahres schneller bearbeitet würden durch das zusätzliche Personal.

Anspruch auf Wohngeld verfällt nicht

Aber auch wenn die Bearbeitung bei den Ämtern länger dauert, müsse kein anspruchsberechtigter Haushalt befürchten, Geld zu verlieren, heißt es aus den Behörden. Die staatliche Unterstützung wird rückwirkend für die Monate ab der Antragsstellung gezahlt.

Brandenburg habe im Vergleich zu anderen Bundesländern früh mit der Auszahlung des neuen Wohngelds begonnen, sagte Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU). Das Land unterstützte die für die Auszahlung zuständigen Kommunen finanziell, da diese zur Umsetzung der kurzfristig beschlossenen Reform deutlich mehr Personal benötigten.

In Zukunft soll es auch wegen der Digitalisierung schneller gehen. Der Erstantrag auf Wohngeld, also der komplizierteste, soll im Laufe des zweiten Quartals auch online gestellt werden können, kündigte Beermann an.

MAZ

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