Brandenburg an der Havel

Angeklagter: Drohungen gegen THB-Präsidentin waren nur „derbe Späße“

Unruhe gab es im vergangenen Jahr an der TH Brandenburg, weil nicht klar war, wie ernst gemeint die Drohungen gegen die Hochschule und ihre Präsidentin waren.

Unruhe gab es im vergangenen Jahr an der TH Brandenburg, weil nicht klar war, wie ernst gemeint die Drohungen gegen die Hochschule und ihre Präsidentin waren.

Brandenburg/H. Die TH Brandenburg hätte den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht in Brandenburg/Havel gern mit einem Vergleich abgeschlossen. Den einstmals engen Mitarbeiter der Hochschulpräsidentin hätte sie dafür sogar bis Ende März weiterbeschäftigt.

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Rechtsanwalt Simon Daniel Schmedes lehnt den Vergleich vor der 2. Arbeitsgerichtskammer ab, obgleich sein Mandant bereits neue Arbeit gefunden hat. „Ihm geht es um seine Reputation“, erklärt der Anwalt. Daher will er vors Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ziehen, nachdem die erste Instanz seine Klage gegen die fristlose Kündigung abgewiesen hat.

Die Hochschule hatte ihrem Mitarbeiter fristlos gekündigt, weil sie ihn für unberechenbar und gefährlich hielt. Sie stützte sich dabei einerseits auf Vorfälle wie den Wurf mit einem Schlüsselbund gegen die Tür des Präsidentinnenbüros.

Zudem hätten die Sekretärinnen am Ende in Angst vor dem Mann gehabt. Eine seiner Kolleginnen hatte der Hochschulspitze berichtet, dass er mit Selbstmord gedroht und angekündigt habe, die Präsidentin umzubringen und die THB in die Luft zu sprengen.

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Präsidentin Burghilde Wieneke-Toutaoui sagte bei der Polizei aus, dass der Mitarbeiter ihr vorgekommen sei wie ein „Pulverfass“ und sie Angst vor seinen Aggressionen verspürt habe. Aus Sorge, dass er ausrastet, habe sie ihre Tür immer geöffnet gelassen.

Die Hochschulchefin kann sich zwar erinnern, dass er sie beschimpft habe, aber nicht an eine Bedrohung. „Ich habe so viel zu tun, ich versuche auch Sachen, die mich belasten, wegzudrücken“, sagte sie aus.

Was die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Brandenburg in der Urteilsfindung beeindruckt hat, ist die Einschätzung von Jens Hoffmann, Leiter des Darmstädter Instituts für Psychologie und Bedrohungsmanagement. In seinem Gutachten vom 14. Mai 2018 erblickte Hoffmann bei dem in Frage stehenden Mitarbeiter eine „akute Gefahr für sich und andere“. Er empfahl der Hochschule, die Polizei einzuschalten.

Der betreffende Mitarbeiter weist über seinen Anwalt wesentliche Vorwürfe zu seinem Verhalten zurück. Er bestreitet die Behauptung seiner damaligen Kollegin, er habe davon gesprochen, die Präsidentin zu überfahren, zu erschießen oder in die Luft zu jagen.

Der Kläger im Arbeitsgericht räumt ein, dass er mit der besagten Kollegin seinerzeit derbe Scherze ausgetauscht habe. Aber nicht er allein, sie habe sich ebenso beteiligt. Als Nachweis legt er dem Gericht den einschlägigen E-Mail-Verkehr mit der Frau vor, die ihn maßgeblich belastete.

Diese Kollegin erkannte so wie die Hochschulleitung, ab einem gewissen Zeitpunkt bei dem Angeklagten eine zunehmend beängstigende Schärfe und Gefährlichkeit in dessen Äußerungen.

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Rechtsanwalt Schmedes bestreitet jeglichen bedrohlichen Charakter im Wesen seines Mandanten. Seine Äußerungen seien erkennbar nie ernst gemeint gewesen. Sein Arzt in der Brandenburger Psychiatrie schließe eine Gefährlichkeit des Mannes aus.

Gleichwohl habe die Hochschule dem Ansehen seines Mandanten erheblich geschadet mit ihrer Kündigung und dem Umstand, dass er von Polizisten aus der Hochschule entfernt wurde.

Daher wollen der Wissenschaftler und sein Anwalt in der zweiten Instanz die Wiederherstellung seiner Reputation erreichen.

Von Jürgen Lauterbach

MAZ

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