Brandenburg an der Havel: Wie die Justiz das Ende der Ziegenzeit in der Sicherungsverwahrung erklärt
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/4XKEU7GL6PC6RBQGYTUIEBA3QA.jpg)
Das Leben in der Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der JVA Brandenburg unterscheidet sich von der Unterbringung in der Strafhaft. Das haus und ihre Wohnungen sind größer und komfortabler. Tierhaltung ist mit einer Genehmigung möglich.
© Quelle: Volkmar Maloszyk