Brandenburg an der Havel

Ex-Bewacher der Asylunterkunft einigen sich mit dem DRK

Seit Juli wird das Asylbewerberheim in der alten Rolandkaserne von einem Berliner Unternehmen bewacht. Nicht alle DRK-Mitarbeiter wurden übernommen.

Seit Juli wird das Asylbewerberheim in der alten Rolandkaserne von einem Berliner Unternehmen bewacht. Nicht alle DRK-Mitarbeiter wurden übernommen.

Brandenburg/H. Im Rechtsstreit zwischen dem DRK-Kreisverband Brandenburg/Havel und sechs seiner ehemaligen Mitarbeiter im Flüchtlingsheim haben sich beide Seiten vor dem Arbeitsgericht Brandenburg auf einen Vergleich geeinigt. Ursprünglich hatten die sechs Männer ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine arglistige Täuschung vorgeworfen.

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Die sechs Kläger waren bis zum vergangenen Sommer zwischen zwei und drei Jahren in der Flüchtlingsunterkunft in der Upstallstraße beschäftigt. Bis Ende Juni 2018 war der DRK-Kreisverband Brandenburg/Havel auf dem früheren Kasernengelände Betreiber des sogenannten Camp Roland.

Zur Jahresmitte 2018 schrieb die Stadt Brandenburg die Leistung in zwei Losen neu aus: für die Betreuung und die Bewachung. Den Zuschlag erhielt nicht mehr das Rote Kreuz, sondern zwei auswärtige Unternehmen. Die Firma Ciborius Security aus Berlin ist seither für die Bewachung der Brandenburger Flüchtlingsunterkunft zuständig.

Unveränderte Arbeitsbedingungen

Im Mai informierte der Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes die Mitarbeiter darüber, dass ab Juli die Firma Ciborius das Heim bewachen werde das Unternehmen die bisherigen DRK-Beschäftigten wegen des Betriebsübergangs zu unveränderten Arbeitsbedingungen übernehmen müsse.

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Für den Fall, dass die Mitarbeiter dem Betriebsübergang widersprechen sollten, stellte das DRK den Mitarbeitern in Aussicht, dass sie dann betriebsbedingt gekündigt würden, weil er für sie keine Arbeit mehr geben beim Roten Kreuz.

So vertrauten DRK und Arbeitnehmer auf den Betriebsübergang mit Weiterbeschäftigung. Doch es kam anders. Ciborius bestritt einen Betriebsübergang und übernahm nur einige vom bisherigen Wachpersonal. Die sechs Leute standen unerwartet ohne Arbeit da.

Auflösung und Abfindung

Zunächst klagten sie gegen das DRK auf Weiterbeschäftigung, zuletzt aber auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung von etwa 3200 Euro Abfindung.

Das Argument von deren Rechtsanwalt Simon Daniel Schmedes: Der DRK-Geschäftsführer habe die Mitarbeiter getäuscht, indem er sie unzutreffend informierte, mit dem Betriebsübergang würde ihre Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betreiber übergehen. „Meine Mandanten fühlen sich gelinkt“, sagt Schmedes der MAZ.

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Das DRK betont gegenüber dem Gericht, dass nach eigener Auffassung ein Betriebsübergang stattgefunden habe. Ob das so war und ist, bleibt juristisch ungeklärt, weil inzwischen klar ist: Die sechs ehemaligen DRK-Mitarbeiter wollen nicht zurück, sondern eine Trennung mit Abfindung.

Kündigung wäre unwirksam

Arbeitsrichter Peer Siggel gibt zu erkennen, dass die Kündigungen wegen des Betriebsüberganges unwirksam wären und auch die Kündigungsfrist nicht gewahrt sei. Doch darauf kommt es im Prozess nicht mehr an, weil beide Seiten sich mit richterlicher Nachhilfe vergleichen.

Vor Gericht vereinbart ist, dass die Mitarbeiter im Nachhinein eine fristgerechte betriebsbedingte Kündigung zum 15. Juli 2018 und damit verbunden eine Abfindung in Höhe von jeweils 1600 Euro erhalten.

Von Jürgen Lauterbach

MAZ

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