Finanzielles Trostpflaster im Brötchenstreit
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Was mit den Brötchen des Asklepios-Klinikums passiert ist, muss die Arbeitsrichter nicht mehr interessieren.
© Quelle: Carmen Jaspersen/dpa
Brandenburg/H. Der Brötchenstreit zwischen einem Pflegehelfer des Maßregelvollzugs in Brandenburg/Havel und Asklepios als seinem Arbeitgeber ist entschieden, jedenfalls arbeitsrechtlich. Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) haben beide Seiten in dieser Woche einen Vergleich geschlossen. Der Arbeitnehmer erhält etwa 4500 Euro und geht.
Wiederholt hat die MAZ über den 52 Jahre alten Mann berichtet, der im vergangenen Jahr die Kündigung erhalten hat, weil er angeblich Brötchen der Klinik gegessen hat, die für Patienten bestimmt waren. Der seit 2002 in der Gerichtspsychiatrie beschäftigte Pflegehelfer bestreitet in seiner Klage vor dem Arbeitsgericht die Vorwürfe und fordert zunächst die Kündigung zurückzunehmen.
Pfleger will als Brötchendieb-Verdächtiger nicht weiterarbeiten
Ehe es beim folgenden Gerichtstermin zu einer großen Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung kommt, hat Asklepios sämtliche Kündigungen gegen den Pflegehelfer zurückgenommen. Zwar bleibt der Arbeitgeber bei seiner Darstellung, will aber das Arbeitsverhältnis fortsetzen. Doch inzwischen will der Pfleger nicht mehr dort arbeiten, wo man ihn für einen Brötchendieb hält.
Nach Einschätzung seines Rechtsanwaltes Simon Daniel Schmedes ist das Vertrauensverhältnis wegen der Unterstellungen so sehr erschüttert, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar wäre. Der Anwalt fordert die daher Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die Zahlung einer saftigen Abfindung.
Keine Abfindung, sondern eine „soziale Überbrückungshilfe“
Asklepios hingegen hält eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit für möglich. Das Arbeitsgericht Brandenburg lehnt die Auflösung des Arbeitsverhältnis im vergangenen Januar ab, denn denn die Weiterbeschäftigung sei dem Kläger zuzumuten.
In der Berufungsverhandlung vor dem LAG in Berlin wäre darüber gestritten worden, hätten sich die Beteiligten nicht geeinigt. Der Pflegehelfer hat einen neuen Job und ist daher den weiderholten Aufforderungen nicht gefolgt, zur Arbeit bei Asklepios, zu erscheinen. Er habe sich einen neuen Job suchen müssen, um seine Familie zu ernähren.
Nun erhält der Mann etwa 1500 Euro Urlaubsabgeltung und einen Betrag von 3000 Euro, der nicht Abfindung heißt, sondern „soziale Überbrückungshilfe“.
Von Jürgen Lauterbach
MAZ