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Brandenburg an der Havel

Hass im Netz: Familienvater muss zahlen

Brandenburg/H. Das Landgericht Potsdam hat in dieser Woche einen 52 Jahre alten Familienvater aus Brandenburg/Havel zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt, weil er auf Facebook einen volksverhetzenden Kommentar veröffentlicht hat. Die Strafe fällt dreimal so hoch aus wie im erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Brandenburg. Dabei zeigt der ansonsten unbescholtene Bürger Einsicht und Reue.

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Im Februar 2016 fallen Dieter M. (Name geändert) zwei Fotos auf, als er eine Facebookseite öffnet. Auf dem Bild oben sind lauter Kinder zu sehen, offenbar in einem von Krieg heimgesuchten Gebiet. Auf dem Foto darunter sind vier Männer zu sehen, von denen einer ein Transparent zeigt mit der Aufschrift: „Wir machen uns Sorgen um unsere Kinder im Krieg in Syrien.“

Dazu schreibt Dieter M., dass ihm die Kinder leid tun. So weit, so gut. Doch dann kommentiert er das zweite Foto in verbotener Weise: „Aber das Pack sind Deserteure, die standrechtlich zu erschießen sind.“

Ein anderer Facebooknutzer sieht diesen Kommentar und erstattet Anzeige. Im folgenden Amtsgerichtsprozess wird Dieter M. wegen Volksverhetzung zu 30 Tagessätzen à 40 Euro, also 1200 Euro verurteilt. Der Angeklagte beteuert, dass er seinen Kommentar schnell wieder gelöscht habe und ihm nicht klar gewesen sei, dass er außerhalb seines Facebook-Freundeskreises mit 69 Personen gelesen werden konnte. Der Logistikarbeiter distanziert sich von seinem Hasskommentar, akzeptiert die Strafe.

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Doch die für Internetkriminalität zuständige Staatsanwaltschaft Cottbus geht in die Berufung vors Landgericht. Der Staatsanwalt ist vom Sinn der Berufung zwar offenbar nicht überzeugt, folgt aber der Dienstanweisung des leitenden Oberstaatsanwaltes und beantragt eine Geldstrafe von 4000 Euro.

Der vorsitzende Richter macht zunächst deutlich, dass er versucht habe auf die Strafverfolger einzuwirken, die Berufung zurückzunehmen. Doch die Behörde in Cottbus bleibt bei ihrer Linie und fordert eine deutlich strengere Bestrafung.

Mit Erfolg. Die 6. Strafkammer verurteilt Dieter M. zu 90 Tagessätzen à 40 Euro und zusätzliche muss er sämtliche Prozesskosten tragen. Im Unterschied zur Amtsrichtern erkennen die Landrichter nicht nur einen Fall von Volksverhetzung, sondern sehen in dem Aufruf zur Erschießung der Flüchtlinge auch eine Störung des öffentlichen Friedens, die das Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bedroht.

Richter Bodo Wermelskirchen hält dem Angeklagten zwar zugute, dass er nicht vorbestraft ist und sich nach diesem Hasskommentar nie wieder etwas zu schulden kommen lassen hat. Die Strafkammer hat von dem Brandenburger auch den Eindruck gewonnen, dass er nichts mit Rechtsradikalen zu tun hat. Aus diesen Gründen erhalte er auch nur die Mindeststrafe, die nun einmal 90 Tagessätzen entspreche.

Der Richter nennt die Strafe selbst hart, weist aber darauf hin, dass Dieter M. das getan hat, was eine Störung des öffentlichen Friedens ausmacht. Er habe gegen die Flüchtlinge auf dem Foto zu Hass aufgestachelt und zur Gewalt aufgefordert, sie böswillig beschimpft und verächtlich gemacht.

Dieter M. kann das neue Urteil gegen ihn vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel in einem Revisionsverfahren überprüfen lassen. Ob der nicht sonderlich üppig verdienende Arbeitnehmer das tun und zusätzliche Losten in Kauf nehmen wird, ist noch nicht entschieden.

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Um Hasskommentaren wie denen des Brandenburgers auf die Spur zu kommen, haben sich in Deutschland private Initiativen gebildet, die einschlägige Internetseiten nach solchen strafbaren Inhalten durchforsten. Dazu gehört „Jugendschutz.de“, eine gemeinsame Einrichtung von Bund und Ländern. Sie soll Kinder und Jugendliche vor widerwärtigen Netzinhalten schützen.

Wer den Brandenburger Dieter M. vor zwei Jahren angezeigt hat, ist im Prozess nicht klar geworden. Denn der vom Amtsgericht als Zeuge geladene Mann ist seinerzeit nicht vor Gericht erschienen und bekam dafür ein Ordnungsgeld aufgebrummt.

Von Jürgen Lauterbach

MAZ

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