Höchstens vier Stunden in der Woche Küchenarbeit
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Die Mensa der Technischen Hochschule Brandenburg ist beliebt. Doch die Arbeit dort ist nicht leicht.
© Quelle: Rüdiger Böhme
Brandenburg/H. Eine langjährige Mitarbeiterin der Brandenburger Hochschulmensa darf im Durchschnitt nur an einem Tag in der Woche für vier Stunden in der Mensa-Küche körperlich belastet werden.
Dieser Vergleich wurde am 22. März vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg getroffen. Der Konflikt zwischen der Arbeitnehmerin und dem Studentenwerk Potsdam als Arbeitgeber ist damit aber noch nicht beendet.
Die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts hatte in dem Verfahren am Freitag darüber zu befinden, wie weit das Weisungsrecht des Studentenwerks bezogen auf sein Personal in der Mensa reicht.
Rücksicht auf die Gesundheit
Die 61 Jahre alte Klägerin arbeitet seit mehr als 25 Jahren in der Mensa. Sie war seinerzeit die Erste, die als „Büffetkraft“ eingestellt wurde. Damals war sie 35 Jahre alt.
Mit Rücksicht auf ihre angeschlagene Gesundheit war die Frau zwischen 2014 und 2017 nur an der Kasse tätig. Doch anschließend wurde sie angewiesen, auch wieder in der Küche zu arbeiten. Dagegen wehrt sich die Angestellte. Sie und ihr Anwalt Simon Daniel Schmedes stützen ihre Klage auf ein Gutachten der Betriebsärztin.
Die Medizinerin bestätigt, dass die in Frage stehende Mitarbeiterin aus gesundheitlichen Gründen keine schweren Küchenarbeiten verrichten kann. Länger als eine Stunde könne sie nicht unentwegt stehen und außerdem keine Gewichte heben, die mehr als fünf Kilogramm wiegen.
Knochenarbeit
Doch in der Mensaküche fallen oftmals beschwerliche Arbeiten an, "Knochenarbeit", wie es der Studentenwerk-Geschäftsführer in einem ähnlich gelagerten Verfahren ausdrückte. Lesen Sie Näheres dazu hier: http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Klage-gegen-die-Einteilung-zum-Knochenjob-in-Mensa
Vor einigen Wochen hat das Studentenwerk die 61 Jahre alte Frau angewiesen, statt in Brandenburg/Havel ab März in der Potsdamer Mensa zu arbeiten – aus Sicht der betroffenen Mitarbeiterin eine Bestrafung dafür, dass sie sich vor Gericht wehrt.
Denn für vier Stunden Arbeit pro Tag muss die Frau, die außerhalb der Stadt wohnt, nun einen weiten Weg zur Arbeit zurücklegen. Im Auto seien das 1300 Kilometer im Monat, hat sie ausgerechnet. Deshalb wehrt sich die 61-Jährige in einem separaten Verfahren gegen den angeordneten Dienstort-Wechsel.
Mehr Erfolg in der zweiten Instanz
In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht in Brandenburg/Havel die Klage der Mensa-Mitarbeiterin abgewiesen. Dagegen ging sie in Berufung. In der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht ist die 61-Jährige nun erfolgreicher.
Das Studentenwerk weist die Einschätzung zurück, die Versetzung nach Potsdam habe irgendetwas mit Schikane zu tun. Der Arbeitgeber halte seine Angestellte dort für besser aufgehoben.
Der Kammervorsitzende im Landesarbeitsgericht, Vizepräsident Martin Fenski, regte einen umfassenden Vergleich an, mit dem auch die Frage des Dienstortes Brandenburg/Havel oder Potsdam erledigt würde. Doch da macht das Studentenwerk nicht mit.
So bezieht sich der Vergleich nur auf einen Teil des Arbeitskonfliktes. Die Klägerin darf auf einen Monat bezogen nur durchschnittlich einen Tag in der Woche für vier Stunden in der Küche beschäftigt werden. Dabei muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass sie nicht mehr als fünf Kilogramm heben und nicht länger als eine Stunde stehen muss.
Von Jürgen Lauterbach
MAZ