Brandenburg an der Havel

Käuflicher Richter muss doch nicht ins Gefängnis

Zigaretten wollte der Angeklagte für eine IHK-Schulung haben.

Zigaretten wollte der Angeklagte für eine IHK-Schulung haben.

Brandenburg/H. Weil er als ehrenamtlicher Richter des Brandenburger Arbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts käuflich war, sollte Detlef C. (62) ins Gefängnis. In der Berufung vor dem Landgericht Potsdam kam er mit einer Bewährungsstrafe davon. Doch die Auflage ist beträchtlich. Der Angeklagte muss fast 150.000 Euro zahlen.

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Im vergangenen Oktober verurteilte das Schöffengericht Brandenburg Detlef C. (62) zu einem Jahr und fünf Monaten Gefängnis. Bewährung erhielt er nicht, weil er unter anderem wegen Betruges, Amtsanmaßung und Subventionsbetruges vorbestraft ist.

Berufung zielt auf mildere Strafe ab

Der frühere Unternehmensberater ging in die Berufung vors Landgericht. Sein Verteidiger Simon Daniel Schmedes beschränkte das Ziel der Berufung aber darauf, eine mildere Bestrafung zu erreichen. Damit hatte er Erfolg. Die neue Bewährungsstrafe bedeutet, dass seinem Mandanten die Haftzelle erspart bleibt.

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In der zweiten Instanz milder bestraft zu werden gelingt zwar nicht selten. In diesem Fall aber ging es nicht ausschließlich um die Bestechlichkeit des Richters. Die Potsdamer Strafkammer musste in ihrer Entscheidung auch ein Urteil des Amtsgerichtes Aachen einbeziehen.

Denn westdeutsche Richter hatten Detlef C. wenige Wochen vor dem Urteil des Brandenburger Schöffengerichts wegen Subventionsbetruges in 122 Fällen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Dem Zigarettenchef aufgedrängt

Die Potsdamer Richter rechneten dem Angeklagten an, dass er den Schuldspruch anerkennt und somit gesteht, als ehrenamtlicher Richter, der für mehrere Gerichte bis hoch zum Bundessozialgericht tätig war, bestechlich gewesen zu sein.

Etwa drei Jahre ist es her, da drängte sich der Unternehmensberater dem Werkleiter der Zigarettenfabrik in Rietz auf. Für die Teilnehmer seines IHK-Seminars wollte der auch als Dozent tätige Mann 130 Zigarettenschachteln und weiteres Werbematerial haben.

Außerdem bat er den Chef der Zigarettenfabrik um höherwertige Geschenke für drei Brandenburger Arbeitsrichter. Ihnen wollte er sich – natürlich ungefragt – für die gute Zusammenarbeit erkenntlich zeigen.

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LKA hört mit

Als Gegenleistung bot er dem Werkleiter an, als Richter zugunsten des Betriebes Einfluss zu nehmen auf laufende Verfahren des Unternehmens vor dem Arbeitsgericht Brandenburg.

Der Betriebsleiter vertröstete seinen Besucher, lud ihn wenig später aber in die Fabrik. Hinter der Faltwand lauschten drei LKA-Beamtinnen dem folgenden Gespräch, in dem sich Detlef C. um Kopf und Kragen redete. An Ort und Stelle wurde er verhaftet und sein Haus durchsucht.

Wie Verteidiger Schmedes berichtet, sind mehrere Gesichtspunkte für das mildere Potsdamer Urteil maßgeblich. Der Angeklagte ist geständig. Er ist kein ehrenamtlicher Richter mehr und auch in seinem Beruf nicht mehr tätig. Insofern sieht das Gericht keine Wiederholungsgefahr.

Wichtig tun, aber nicht bereichern

Die Richter berücksichtigen zudem, dass der 62-Jährige sich mit seinen Forderungen nicht persönlich bereichern wollte, sondern die relativ geringwertigen Dinge anderen Leuten zukommen lassen wollte. Banal ausgedrückt: Er wollte sich wichtig tun, aber nicht bereichern.

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Auch der angeschlagene Gesundheitszustand des einstigen Richters spielte laut Schmedes in der Gesamtwürdigung eine Rolle. Die Potsdamer Strafkammer bezog das Aachener Urteil ein und bildete eine Gesamtstrafe von zwei Jahren Haft.

Vier Jahre lang muss sich Detlef C. straffrei bewähren. Außerdem muss er wegen der Brandenburger Tat 25.000 Euro als Auflage zahlen sowie 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. 122.000 Euro werden wegen des Betrugsdelikts in Aachen fällig, wo er ungerechtfertigte Subventionen erlangt hatte.

Von Jürgen Lauterbach

MAZ

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