Brandenburg an der Havel

THB-Mitarbeiter soll gedroht haben: Drei Kugeln für die Präsidentin, drei für den Kanzler

Studenten sind auf dem Campusgelände willkommen. Der frühere Mitarbeiter der Präsidentin ist dagegen mit einem Hausverbot belegt.

Studenten sind auf dem Campusgelände willkommen. Der frühere Mitarbeiter der Präsidentin ist dagegen mit einem Hausverbot belegt.

Brandenburg/H. Zwei Justizbeamte und ein Personenschützer passen auf im kleinen Gerichtssaal, dass der Präsidentin der Technischen Hochschule Brandenburg (THB) nichts passiert. Ihr Gegner im Kündigungsschutzprozess vor dem Brandenburger Arbeitsgericht ist ein ehemals enger Mitarbeiter. Er soll wiederholt gedroht haben, die Hochschule in die Luft zu sprengen und deren Präsidentin überfahren oder erschießen zu wollen.

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Im Gütetermin vor wenigen Tagen fürchtet Arbeitsrichterin Peters um die Sicherheit und hat vorsorglich zwei Justiz-Wachtmeister ins Gericht bestellt. THB-Präsidentin Burghilde Wieneke-Toutaoui hat zu ihrem Schutz einen großen breitschultrigen Mann mitgebracht.

Der Rechtsanwalt des Klägers hält solchen Aufwand für übertrieben. Sein eher schmächtiger Mandant bleibt auch friedlich.

Eine Viertelstunde Herzrasen

Ganz anders klingen die Ausführungen von Christina Eschke, Rechtsanwältin der TH Brandenburg. Sie trägt vor, warum die Hochschule ihrem Mitarbeiter am 16. Mai fristlos gekündigt und die Polizei gerufen hat, um ihn vom Campusgelände zu führen, und ihm zugleich ein Hausverbot erteilt hat.

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In einer Sitzung des Hochschulsenats habe besagter Mitarbeiter plötzlich lautstark auf den Tisch gehauen und seinen Computer verflucht. „Eine Viertelstunde später hat mein Herz immer noch gerast“, erzählt die Präsidentin.

Bei anderer Gelegenheit habe der Angestellte einen Schlüssel nach der Sekretärin geworfen – so heftig sei der Schlüssel gegen die Tür geknallt, dass der Putz von den Wänden fiel.

In die Moschee fahren und rumballern

Der Mitarbeiter, der zu jener Zeit erstinstanzlich mit seiner Entfristungs-Klage gegen die Hochschule gescheitert war, soll geäußert haben, die daran Beteiligten gehörten aufgehängt. Wenn er die Hochschule verlasse, würde es knallen.

Er äußert in den Wochen vor der Kündigung nach Angaben von Anwältin Eschke, dass er sich umbringe und dann „die Kackbratzen mitnimmt“. Wenn er sich das Leben nehme, so droht er gegenüber anderen Mitarbeitern, werde er die Präsidentin vorher überfahren oder erschießen, außerdem mit einem Panzer in die Moschee fahren und rumballern.

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Einer Kollegin soll er beim Mittagessen erzählt haben, dass er die Hochschule gern in die Luft sprengen würde. Wenn er seinen Revolver geladen habe, wären drei Kugeln für die Präsidentin bestimmt, so dass noch drei Kugeln für den Kanzler übrig blieben.

Psychologe empfiehlt, Polizei einzuschalten

Die THB setzt sich wegen solcher Äußerungen am Ende mit dem Darmstädter Institut für Psychologie und Bedrohungsmanagement in Verbindung. Ein Gespräch mit dessen Leiter Jens Hoffmann habe der Mitarbeiter abgelehnt.

In seinem Gutachten vom 14. Mai erblickt Hoffmann bei dem in Frage stehenden Mitarbeiter eine „akute Gefahr für sich und andere“. Er empfahl der Hochschule, die Polizei einzuschalten. Zwei Tage später kündigt die Hochschule, erteilt das Hausverbot und ruft die Polizei hinzu.

Zu den vorgetragenen Schilderungen will der Anwalt des Mannes bis zum Kammertermin im September schriftlich Stellung nehmen. Simon Daniel Schmedes weist darauf hin, dass sein Mandant die Präsidentin nie persönlich bedroht habe. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter schon vor einem Monat eingestellt. Sie erhebt also keine Klage.

Anwalt vermisst Hilfestellung

Schmedes wundet sich, warum die THB einem erkrankten Mitarbeiter, der Selbstmordabsichten äußert, keine Hilfestellung angeboten hat. „Wir haben ihn schon seit 2014 alle halbe Jahre aufgefordert, sich in fachliche Behandlung zu begeben“, versichert die Präsidentin.

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Von Jürgen Lauterbach

MAZ

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