Brandenburg an der Havel

Verbotene Liebe im Knast: Beamtin suspendiert

Die Kamera sieht nicht alles. Aber das mutmaßliche Verhältnis einer Brandenburger JVA-Beamtin zu Gefangenen ist aufgefallen.

Die Kamera sieht nicht alles. Aber das mutmaßliche Verhältnis einer Brandenburger JVA-Beamtin zu Gefangenen ist aufgefallen.

Brandenburg/H. Liebe oder Sex hinter Gittern wird nicht geduldet, jedenfalls wenn es um ein Verhältnis zwischen Bediensteten und Gefangenen ein und derselben Strafanstalt geht. Aus diesem Grund ist Petra Wellnitz, Leiterin der JVA Brandenburg/Havel, eingeschritten gegen eine junge JVA-Beamtin, die sich mutmaßlich mit zwei Insassen des Brandenburger Gefängnisses eingelassen hat. Sie ist vom Dienst suspendiert, Straf- und Disziplinarermittlungen laufen.

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Zu den Vorgängen der vergangenen Monate, die sich auf das Verhalten einer Brandenburger Justizbeamtin beziehen, macht das zuständige Justizministerium in Potsdam mit Rücksicht auf die „Personaleinzelsache“ keine Angaben. Pressesprecher Uwe Krink äußert sich lediglich allgemein zur Rechtslage in solchen Fällen, die nach seinen Angaben äußerst selten vorkommen.

Name der Beamtin tauchte auf Besucherliste einer anderen JVA auf

Einer dieser selten Vorfälle betrifft eine Beamtin auf Probe, die nach ihrer Ausbildung eine Stelle fand in der JVA auf dem Görden. Nach MAZ-Informationen hatte es seit geraumer Zeit Anzeichen dafür gegeben, dass sie allzu nahen Kontakt zu bestimmten Gefangenen pflegt, speziell zu einem Mann, der im offenen Vollzug in Brandenburg/Havel lebt, und einem weiteren Untersuchungshäftling.

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Der schwelende Verdacht erhärtete sich, als die betreffende Beamtin vor mehreren Wochen auf der Besucherliste einer Berliner Anstalt auftauchte. Dort war einer der fraglichen Gefangenen zeitweise untergebracht. Petra Wellnitz reagierte und schob weiteren intimen Kontakten bezogen auf ihre Anstalt einen Riegel vor.

Rechtliche Grundlage eindeutig: „notwendige Zurückhaltung“ wahren

Sexueller Kontakt zwischen Bediensteten und Gefangenen in derselben Einrichtung ist verboten und steht sogar unter Strafe. Justizsprecher Krink erläutert die Rechtslage: Der Gefangene sei dem Bediensteten zur Erziehung, Ausbildung, Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut. Nach den Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug haben Justizvollzugsbedienstete gegenüber den Gefangenen die „notwendige Zurückhaltung“ zu wahren, was selbstredend jeglichen sexuellen Kontakt zu den Gefangenen verbiete.

Grundsätzlich seien die Bediensteten verpflichtet, persönliche Kontakte oder Beziehungen zu Gefangenen unverzüglich anzuzeigen. Anschließend wird seitens der Anstaltsleitung eine Trennung der Personen veranlasst. Krink: „Entweder wird der Gefangene verlegt oder der Bedienstete wird einer anderen JVA zugewiesen.“

Womöglich kaum noch Chancen auf Lebenszeitverbeamtung

Das Gebot der Zurückhaltung gegenüber Strafgefangenen hat dem Ministeriumssprecher zufolge „einen sehr hohen Stellenwert und ist aus gutem Grund unbedingt einzuhalten“. Mit dem Eingehen einer sexuellen Beziehung mit einem Gefangenen während der Dienstausübung verstößt die Beamtin gegen mehrere Pflichten, die im Beamtenstatusgesetz geregelt sind, darunter die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten, die Gehorsamspflicht, die Pflicht zu vollem persönlichen Einsatz und die Pflicht zur Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten.

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Das gegen die Beamtin angestrengte Disziplinarverfahren ruht, solange die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt, in diesem Fall wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Doch selbst wenn die Frau nicht strafrechtlich belangt würde, hätte sie als Probezeitbeamtin womöglich kaum Chancen auf eine Lebenszeitverbeamtung. Voraussetzung dafür ist unter anderem die „charakterliche Eignung“. Die könnte ihr wegen der fehlenden professionellen Distanz am Ende abgesprochen werden.

Von Jürgen Lauterbach

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