Vater: Kindesentführung hat es nicht gegeben
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Das Haus II der Kreisverwaltung, in dem auch das Jugendamt sitzt.
© Quelle: Bernd Geske
Rathenow. Karsten Koch, Vater eines elfjährigen Jungen, wehrt sich gegen den Vorwurf des Jugendamtes, seinen bei der Mutter lebenden Sohn entführt zu haben. Er betont, der Junge sei im Februar und März an drei verschiedenen Tagen aus freiem Willen zu ihm gekommen. Er hatte sich jeweils gewisse Zeit beim Vater aufgehalten, war dann aber von diesem zur Schule oder zur Mutter gebracht worden.
Das Geschehen eskalierte am 8. März, als Vertreter des Jugendamtes mit Polizeibeamten in der Wohnung des Vaters erschienen, um den Jungen zu holen. Sie trafen den Elfjährigen aber nicht an.
Anwalt des Vaters kritisiert Vollstreckung
Der Anwalt des Vaters kritisiert die Vollstreckungshandlung, die auf das Amtsgericht Nauen zurück geht. Eine Vollstreckung müsse angekündigt werden, erklärt er. Dadurch hätte der Vater die Gelegenheit bekommen, die Vollstreckung zu vermeiden, indem er den Sohn übergeben hätte. Durch die unterlassene Ankündigung sei ihm diese Möglichkeit genommen worden.
Der Anwalt hat außerdem bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verdacht auf Verletzung des Dienstgeheimnisses im Jugendamt erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat den Eingang der Anzeige bestätigt. In der Folge einer Presseanfrage der MAZ im Landratsamt zu dem Fall muss laut Anwalt der Großvater des Jungen, Landrat a.D. Burkhard Schröder, aus dem Jugendamt darüber informiert worden sein. Dieser habe sich in der erst geplanten Berichterstattung selbst zu Wort gemeldet.
Das Landratsamt hat auf die Presseanfrage dazu bislang nicht geantwortet.
Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt
Karsten Koch hat vor längerer Zeit ein gemeinsames Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seinen Sohn beantragt. Das Amtsgericht hat das abgelehnt. Der Vater geht weiter zum Oberlandesgericht. Er hat kritisiert, dass das Amtsgericht im Rahmen der Verhandlung keinen Verfahrensbeistand für seinen Sohn bestellt hatte, wie es vorgeschrieben sei.
Vor kurzem habe das Amtsgericht nun einen Verfahrensbeistand für seinen Sohn bestellt, teilt er mit. Der Junge sei aber nicht anzutreffen gewesen, weil seine Mutter mit ihm während der Schulzeit mehrere Tage „in Urlaub“ gefahren sei. Sein Sohn habe sich kürzlich wieder bei ihm gemeldet, weil er zu ihm wollte, berichtet der Vater. Er habe ihm aber gesagt, dass er bei der Mutter bleiben solle.
Von Bernd Geske
MAZ