Freispruch: Schläger leidet unter Wahnvorstellungen
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Das Gericht hat ein Urteil gefällt: Freispruch.
© Quelle: dpa
Hennigsdorf. Mario L. ist krank: Der Hennigsdorfer leidet an einer paranoiden Schizophrenie – und das bereits seit Jahren. Daran bestand für den psychiatrischen Gutachter Peter Finger kein Zweifel. Deshalb ist Mario L. auch nicht für das, was er getan hat, verantwortlich. Immer wieder griff er unvermittelt und grundlos ihm völlig unbekannte Leute im Hennigsdorfer Stadtgebiet an. So auch in der Zeit zwischen April 2016 und April 2017, teilweise mit gravierenden Folgen. Eines seiner Opfer, ein 79-jähriger Rentner, wurde mit erheblichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.
34-Jähriger wird freigesprochen
Gestern sprach die erste große Strafkammer des Landgerichts Neuruppin den 34-Jährigen frei. Sie ordnete aber seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dass er die Taten begangen hat, daran bestand für das Gericht kein Zweifel. Doch wegen seiner Krankheit gepaart mit massivem Suchtmittelmissbrauch kann Mario L. dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. „Diese Patienten leiden unter zwanghaften Wahnvorstellungen, die ihnen befehlen, etwas Bestimmtes zu tun. Das können Stimmen sein, aber auch derartige Wahnideen, sich als Vollstrecker einer geheimen Macht zu verstehen“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann.
Drogenproblem kommt dazu
„Die Taten sind Ausdruck seines wahnhaften Erlebens“, hatte Finger ausgeführt. Zwar sei die Einsichtfähigkeit des Angeklagten nicht aufgehoben, wohl aber die Fähigkeit, danach zu handeln, so der Gutachter. Dazu kommt noch sein Drogenproblem, durch das die psychotischen Symptome verstärkt werden. Unter der Wirkung von Amphetamin fühle er sich unverwundbar, hatte Mario L. einem Arzt gesagt. Es sei nicht unüblich, so der Sachverständige, dass derart Erkrankte sich durch Drogen Erleichterung verschaffen würden, ihre Verfolgungsängste gemildert würden. „Wer sich nirgendwo sicher fühlt, greift gern mal zu Drogen.“
Vor 15 Jahren schon in psychiatrischer Klinik
2003 war Mario L. erstmals in einer psychiatrischen Klinik, es folgten viele weitere Aufenthalte. Eine durchgreifende Änderung seiner Wahnvorstellungen wurde bisher nicht erreicht. Wenn Mario L. nicht behandelt werde, werde es zu weiteren Taten kommen, so Finger. Und Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie sei, dass er von den Drogen weg kommen müsse.
„Die Tatintensität hat gegen Ende zugenommen. Es ist tragisch, dass es soweit kommen musste“, sagte Lechtermann. Mario L. sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. „Er muss behandelt werden, damit von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.“ Das heißt, Mario L. bleibt dort, wo er zurzeit ist – im Maßregelvollzug. Und „Das ist der Beginn eines langen Weges“, hatte der Gutachter gesagt.
Von Dagmar Simons