Die Veranstalter des Punkfestivals „Resist to Exist“ wollen nun vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Sie wollen weiterhin erreichen, dass das Festival Anfang August in Kremmen stattfinden kann – doch langsam wird es richtig eng.
Kremmen. Für das Punkfestival "Resist to Exist" Anfang August in Kremmen wird es jetzt so richtig eng. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht in Potsdam beschlossen, dass die Ordnungsverfügung der Kreisbaubehörde rechtmäßig ist. Diese besagt, dass für das Festival am Oranienburger Weg keine landwirtschaftlichen Gebäude zweckentfremdet sowie Zelte oder Zäune aufgebaut werden dürfen. Der Berliner Verein Alternati will nun vor das Oberverwaltungsgericht nach Potsdam ziehen, sagte Wolfgang Kunwald, der technische Leiter des Festivals, am Freitag auf Nachfrage der MAZ. Wann dort eine Entscheidung getroffen werde, sei unklar. Man bereite das Schreiben gerade vor, hieß es am Freitagvormittag. Wenn sich die Entscheidung des OVG hinauszögere, "dann haben wir ein Problem", so Wolfgang Kunwald. Bis Ende des Monats müsse eine Entscheidung fallen, "dann wird es eine hektische Phase." Falls das OVG für die Veranstalter entscheidet.
Das Verwaltungsgericht sieht die Anordnung der Kreisbaubehörde „ausreichend begründet“, heißt es in der schriftlichen Begründung. „Die tatbestandlichen Voraussetzungen zum Erlass der Nutzungsuntersagung liegen nach derzeitigen Erkenntnissen vor“, so heißt es. Der Antragsteller, also der Alternati-Verein, verfüge über keine Baugenehmigung. Die brauche es aber. Als maßgebliche bauliche Anlage komme hier das Festival im Ganzen in Betracht. Da unter anderem zwei Bühnen, Imbissstände, mehr als 800 Zaunelemente, technische Anlagen und ein Zeltplatz errichtet werden, handele es sich in seiner Gesamtheit um eine bauliche Anlage. „An dieser Beurteilung ändert sich nichts dadurch, dass es sich lediglich um ein temporäres Vorhaben über drei Tage handelt.“