Mühlenbecker Land

Straßenbau nach „Bernauer Modell“

Straßenbau ist angesichts der fälligen Ausbaubeiträge seit Jahren ein heißes Thema in der Gemeinde Mühlenbecker Land.

Straßenbau ist angesichts der fälligen Ausbaubeiträge seit Jahren ein heißes Thema in der Gemeinde Mühlenbecker Land.

Mühlenbecker Land. Nach wie vor treibt das Thema „Straßenbau“ viele Kommunalpolitiker um. So nahmen die neugewählten Mitglieder des Ortsbeirat Mühlenbeck die von ihren Vorgängern beschlossene Prioritätenliste für ihren Ortsteil wieder zurück, da sie weitere Änderungen wünschen. Diese werden nun eingearbeitet.

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Doch nicht nur die Reihenfolge, auch die Finanzierung ist ein heißes Eisen: Obwohl das Land Brandenburg die finanzielle Beteiligung von Anwohnern am Straßenausbau nach Kommunal-Abgabengesetz (KAG) gekippt hat, bleibt für Bürger die erstmalige Erschließung von (Sand-)Straßen kostenpflichtig (laut BauGB). Die Instandsetzung oder Unterhaltung wird hingegen von der Gemeinde getragen.

Das „Bernauer Modell“

Genau darauf zielte ein gemeinsamer Antrag von Freien Wählern und CDU, der im jüngsten Bauausschuss heiß diskutiert wurde. Dieser fordert für Sandstraßen, diese nur noch "in dringenden Fällen" zu schieben – so hält die Gemeinde diese Straßen bisher üblicherweise instand. Stattdessen solle künftig das sogenannte "Bernauer Modell" angewendet werden.

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Dieses Verfahren wird bereits zum Teil in Bernau und anderen Kommunen praktiziert. Statt die Sandstraßen grundhaft auszubauen, wird ein provisorischer Straßenbau ohne detaillierte Planung durchgeführt: Die Sandstraßen werden auf maximal 3,50 Metern Breite mit einer dünnen Schicht aus Asphalt bedeckt. Dies zählt nach Auffassung der Stadt Bernau rechtlich als „Instandsetzung“; die Kosten werden also allein von der Kommune getragen.

Allerdings zeigen die Erfahrungen bereits, dass damit auch Probleme verbunden sind: Die versiegelte Oberfläche leitet ihr Regenwasser ungeregelt auf anliegende Flächen und Grundstücke. Aufgrund der geringen Straßenbreite sind die Bankette an den Straßenrändern hoher Belastung ausgesetzt und das damit verbundene Parkverbot ist unbeliebt. Zudem ist die Asphaltschicht vergleichsweise wenig belastbar und bröckelnde Schlaglöcher können gefährlich Kanten aufweisen. Nicht zuletzt kritisieren Naturschützer, dass Natur-, Umwelt- und Wasserschutz bei dieser Vorgehensweise komplett ausgeblendet werden, da entsprechende Verbände und Behörden nicht beteiligt sind.

Nach umfangreicher Diskussion wurde der Antrag zunächst mit Stimmengleichheit denkbar knapp der Gemeindevertretung nicht zur Beschlussfassung empfohlen. Die Ausschussmitglieder wollen sich nun erst einmal darüber verständigen, für welche Straßen der Gemeinde dieses Verfahren überhaupt in Frage käme. Ein abschließendes Votum über den Antrag fällt die Gemeindevertretung. Zur nächsten Sitzung wird für Montag, 2. September, eingeladen. Beginn ist um 18.30 Uhr im Bürgersaal in Schildow.

Von MAZonline

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