Katze tappt in Tellereisen und muss getötet werden
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/V2AFD7FCUREF7ZYYRFNUKWC4VU.jpg)
Fallen dieser Art lassen die Opfer qualvoll verenden und sind seit langem verboten. Doch immer wieder wird von ihrem Einsatz berichtet.
© Quelle: privat
Stüdenitz. Sogar per Telefon war die tiefe Betroffenheit unüberhörbar. „Tierquälerei! Sowas macht man nicht!“ Sabine Reiche aus Stüdenitz zeigte sich am Donnerstag bei ihrem Anruf bei der MAZ erschüttert und wütend.
Seit Jahren kümmerte sie sich in Stüdenitz um einen einst zugelaufenen Kater. „Er war richtig zutraulich geworden.“ Doch Mitte der Woche schleppte sich das Tier mit letzter Kraft zu ihr – schwer verletzt an beiden Vorderläufen. Die Tierärztin im benachbarten Breddin stellte eine bedrückende Diagnose: die Knochen zerschmettert, die Wunden infiziert und eiternd, keine Aussicht auf Überleben. Sie konnte den Kater nur noch einschläfern.
Jagdfalle schnappt bei Berührung zu
Für die Veterinärmedizinerin steht mit großer Sicherheit fest, was dem Tier solch ein qualvolles Ende bereitete: Der Kater war offenbar in ein Tellereisen geraten.
Diese Jagdfallen schnappen bei Berührung zu. Ihre Stahlbügel durchschlagen mit Leichtigkeit Knochen. Für das Opfer bedeutet das einen langsamen, schmerzvollen Tod. Tellereisen bedeuten pure Quälerei. Eben deshalb ist ihr Einsatz in Deutschland schon seit bald 100 Jahren und EU-weit seit 1995 grundsätzlich illegal.
In Sorge um die anderen Haustiere
Trotzdem stellte jemand in Stüdenitz offenbar mindestens eine solche Falle auf. Sabine Reiche macht sich Sorgen um die anderen Haustiere im Familienkreis. „Jeden Tag gucke ich, ob alle wieder heil da sind. Ich bin fix und fertig.“ Und wütend ist sie. Die Wut ließ sie auch zum Telefonhörer greifen. „Der Fallensteller soll ruhig wissen, dass wir das jetzt genau beobachten.“
Fälle wie dieser werden immer wieder mal bekannt. Der Einsatz von Tellereisen ist war verboten, doch der Besitz der Geräte wird nicht geahndet. Sie sind weiterhin verbreitet, zumal sie sich immer noch kaufen lassen. Händler betonen natürlich stets, dass die Fallen „nur zu Dekorationszwecken“ gedacht seien. Einer der Anbieter erklärt im Internet: „Auf vielfachen Wunsch und Anregung von Sammlern haben wir uns entschlossen, die Fertigung von Tellereisen wieder aufzunehmen.“ Die „Ausstellungsstücke“ sind voll funktionsfähig.
Der Bestand einer ganzen Reihe von Arten ist gefährdet
Natur- und Tierschutzverbände kritisieren die inkonsequente Gesetzeslage seit langem. Denn abgesehen von der Tierquälerei gefährdet die illegale Fallenstellerei den Bestand einer ganzen Reihe von Arten. Vor allem Greifvögeln wurde und wird auf diese Weise nachgestellt. Auch kleinere Raubtiere wie Marder, Waschbär oder Fuchs sind im Visier der Täter. Doch der Falle ist es egal, was sie verletzt und fängt – wie sich in Stüdenitz einmal mehr gezeigt hat.
In jüngster Vergangenheit war es etwas ruhiger um das Thema. „Uns sind keine aktuellen Fälle bekannt“, sagt beispielsweise Anselm Ewert von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. „Aber wir gehen davon aus, dass hier in der Region solche Fallen immer noch eingesetzt werden.“ Die Verantwortlichen zu überführen, ist oft schwierig. Gelingt es doch, drohen erhebliche Geld- und unter Umständen sogar Freiheitsstrafen.
Von Alexander Beckmann