Autofahrer fährt in Kyritz Schlangenlinien und dann gegen einen Zaun
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Die Polizei musste wieder zu etlichen Einsätzen ausrücken.
© Quelle: Heike Schulze
Kyritz. Am späten Mittwochnachmittag meldete eine Zeugin einen in Kyritz vor ihr fahrenden Pkw, der auffällige Schlangenlinien fuhr. Laut Aussage der Anruferin kam es dabei zu mehreren Beinahe-Unfällen. Letztendlich fuhr der Autofahrer auf einen öffentlichen Parkplatz und kollidierte dabei mit einem Zaun.
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Die Beamten konnten den Mann stellen – ein Atemalkoholtest ergab 1,69 Promille. Der Mann muss nun erst einmal zu Fuß gehen – der Führerschein wurde von den Beamten sichergestellt. Die Kriminalpolizei bearbeitet den Fall.
Alt Ruppin: 18-Jähriger verunfallt auf der B 122
Ein 18-Jähriger VW-Fahrer wurde am Donnerstagmorgen gegen 5 Uhr bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt. Der junge Mann hatte die B 122 in Richtung Zippelsförde befahren, war nach links von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Straßenbaum kollidiert.
Durch den Aufprall löste der Airbag aus, wodurch der 18-Jährige leicht im Gesicht verletzt wurde. Rettungskräfte brachten den Fahrer in ein Krankenhaus. Nach eigenen Angaben hatte der Mann Sekundenschlaf und kam deswegen von der Straße ab.
Der Baum kippte durch den Zusammenstoß um und blockierte die Fahrbahn. Die Kameraden der Feuerwehr wurden informiert und beseitigten das Hindernis auf der Straße. Am Pkw entstand Totalschaden.
Sieversdorf-Hohenofen: Brand in Lagerhalle
Aus noch ungeklärter Ursache geriet das Steuergerät einer Solaranlage in einer Lagerhalle eines Sieversdorfer Unternehmens am Mittwoch gegen 14 Uhr in Brand. Die Feuerwehr konnte das Feuer schnell löschen, so dass nur ein geringer Schaden in Höhe von rund 4.000 Euro entstand.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen, nach ersten Erkenntnissen wird von einem technischen Defekt ausgegangen.
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Neuruppin: E-Bike ohne Versicherung
Polizisten stoppten am Mittwoch ein E-Bike auf der Alt Ruppiner Allee in Neuruppin, für das der 20-jährige Fahrzeugführer keinen vorgeschriebenen Versicherungsschutz vorweisen konnte.
Da es sich um ein E-Bike handelte, das auch ohne Tretunterstützung einfach mittels Hebel auf bis zu 25 Stundenkilometer beschleunigt werden kann, gelten solche Fahrzeuge rechtlich als Mofas und müssen nicht nur haftpflichtversichert sein, sondern fallen auch unter die Helmpflicht.
Zudem muss der Fahrer eine Mofaprüfbescheinigung vorweisen können. Auch dürfen diese Fahrzeuge nur auf Radwegen gefahren werden, die auch für Mofas freigegeben sind. Gegen den jungen Mann wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
MAZ