Freispruch für Messerstecher
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© Quelle: dpa
Neuruppin. Für die Richter war es Notwehr. Deshalb sprachen sie am Dienstag den 30-jährigen Jose H. frei. Der Neuruppiner hatte am 14. Dezember 2016 in der Lazarettstraße im Verlauf einer Auseinandersetzung seinem Kontrahenten mit Martin G. mit einem Messer in den Oberschenkel und den Unterbauch gestochen – allerdings, nachdem der ihm eine Taschenlampe über den Kopf gezogen hatte.
Eifersucht, Drogen und Alkohol
Anlass für diesen Streit, der nun vor dem Neuruppiner Amtsgericht endete, war eine Frau, mit der Martin G. sich in einer Beziehung glaubte. Diese Frau sah er nun vom Fenster aus gemeinsam mit Jose H. die Straße entlang laufen. „Mit großer Wut im Bauch rannte er nach unten, um den Angeklagten zur Rede zu stellen“, sagte Richter Jan Eßer. Und das tat Martin G., in feindseliger Stimmung. „Die beste Variante wäre in dieser Situation gewesen, wegzurennen“, sagte Richter Eßer an den Angeklagten gewandt. Doch Jose H. blieb. Martin G. provozierte den Angeklagten massiv, zog dann eine Taschenlampe hervor und schlug zu. Jose H. trug eine Platzwunde am Kopf davon, die genäht werden musste. Immer wieder ging Martin G. auf den vermeintlichen Nebenbuhler los, ließ nicht locker. „Martin G. war zwar alkoholisiert und stand unter Drogen, aber er war durchaus noch Herr seiner Sinne“, sagte Eßer.
Erst gewarnt, dann zugestochen
Dann reichte es dem Angeklagten. Er warnte den Angreifer, kündigte an, dass er ein Messer habe und das auch einsetzen werde. Dann stach er zu. „Martin G. war durch nichts zu beeindrucken, er hatte sich so in seine Eifersucht hineingesteigert“, sagte Miesbauer. Martin G. ignorierte auch die zweite Warnung und den zweiten Stich.
Das Mittel, das in diesem Fall geeignet und erforderlich gewesen war, um den Angriff zu beenden, könne – auch wenn es einem nicht so recht gefalle – das Messer sein, so der Richter. Die Staatsanwältin dagegen hatte den Griff zum Messer für nicht angemessen gehalten, ein Missverhältnis gesehen. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren für Jose H. beantragt – ohne Bewährung, unter anderem wegen der zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten.
Klassische Notwehrsituation
Verteidiger Klaus-Dieter Miesbauer fand die Handlung seines Mandanten dagegen mehr als gerechtfertigt. „Wir haben hier eine klassische Notwehrsituation. Er hat angemessen reagiert. Ich muss mich nicht platt machen lassen.“
Von Dagmar Simons