Große Freude herrschte am Donnerstag beim Neuruppiner Freizeitkapitän Ralf Günther: Denn auf seine Initiative hin hat der Brandenburger Landtag bei der Novellierung des Baugesetzes klar gestellt, dass Bauämter nicht für Sport- und Charterboote zuständig sind. Das Bauamt des Kreises sah das bisher anders.
Neuruppin/Potsdam. Es ist geschafft: Der Brandenburger Landtag hat am Donnerstag einer Novellierung seiner Bauordnung zugestimmt. Besonders groß war der Jubel darüber, dass nun „umweltfreundlicher, schneller und einfacher“ (Originalzitat vom Infrastrukturministerium) in der Mark gebaut werden kann, beim Neuruppiner Ralf Günther. Denn laut der Novellierung fallen Sport- und Charterboote, die als Wasserfahrzeuge genutzt werden können, definitiv nicht unter das aktualisierte Baugesetz.
Der 43 Jahre alte Freizeitkapitän Günther, der regelmäßig mit seinem Hausboot über den Ruppiner See und andere Gewässer in der Region schippert, liegt seit mehreren Jahren im Streit mit der Bauaufsicht der Kreisverwaltung in Neuruppin. Der Grund: Die Behörde wollte, dass Günther sein Hausboot stilllegt, weil der Ingenieur dafür keine Genehmigung vom Bauamt habe.