Vorfall auf Spargelfeld

Dubioser Spargeldiebstahl in Bensdorf bleibt Rätsel

Der Spargel wird geerntet auf dem Gut Herrenhölzer. Was im vergangenen Mai auf einem der Spargelfelder geschah, das bleibt ungeklärt.

Der Spargel wird geerntet auf dem Gut Herrenhölzer. Was im vergangenen Mai auf einem der Spargelfelder geschah, das bleibt ungeklärt.

Brandenburg/H. Das Strafverfahren, in dem es um einen mutmaßlichen Faustschlag gegen einen Spargeldieb in Bensdorf ging, ist vermutlich beendet. Das Amtsgericht Brandenburg/Havel hat das Verfahren vorläufig eingestellt.

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Der beschuldigte Mann muss 1000 Euro zahlen, obwohl er die vorgeworfene Tat gar nicht einräumt.

Im vergangenen Mai erwischte ein 40 Jahre alter Jäger einen fast doppelt so alten Rentner, der mutmaßlich liegen gebliebenen Spargel mit nach Hause nehmen wollte von einem Feld des Spargelhofes Herrenhölzer bei Bensdorf.

Angeblicher Kinnhaken

Der Jäger schimpfte mit dem mutmaßlichen Spargeldieb aus Genthin, der offenbar schon wiederholt aufgefallen war. Der Rentner zeigte seinen Widerpart an, weil der ihm im Verlauf des kurzen Gesprächs einen Kinnhaken verpasst haben soll.

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Widersprüchliche Aussagen

Der Jäger musste sich in der Folge vor dem Amtsgericht Brandenburg wegen Körperverletzung verantworten. Die Aussagen der Beteiligten widersprechen sich. Der Angeklagte, dem der Prozess stark zusetzt, bestreitet den ihm vorgeworfenen Schlag.

Vor dem zweiten Prozesstag regt die Staatsanwaltschaft an, das Verfahren einzustellen, weil an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse bestehe, wie Verteidiger Simon Daniel Schmedes berichtet. Im Gerichtssaal stimmen er, der Angeklagte, und der Richter dem Antrag zu.

Prozess mit Auflage eingestellt

Allerdings ist die Verfahrenseinstellung mit einer Auflage verbunden. Der Jäger muss bis Ende April 1000 Euro an die Opferhilfe Brandenburg zahlen, erst dann ist der Fall erledigt. Der Betroffene ist damit einverstanden, weil die Sache damit endlich abgeschlossen ist.

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Ein Eingeständnis zur vorgeworfenen Tat ist das keineswegs. Die Einstellung besagt auch nichts über Schuld oder Unschuld. Keinesfalls bedeutet der Ausgang des Prozesses, dass der Jäger nun vorbestraft wäre.

Von Jürgen Lauterbach

MAZ

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