Grundschule

Stahnsdorfer Zille-Sporthalle: Wasserschaden verhindert Punktspiele

In der Sporthalle und der Mensa der Grundschule "Heinrich Zille" in Stahnsdorf gibt es einen massiven Feuchtigkeitsschaden.

In der Sporthalle und der Mensa der Grundschule "Heinrich Zille" in Stahnsdorf gibt es einen massiven Feuchtigkeitsschaden.

Stahnsdorf. Wasserschäden in der Sporthalle und der Mensa der Stahnsdorfer Grundschule „Heinrich Zille“ sorgen in den kommenden Wochen für große Unannehmlichkeiten für Schülerinnen, Schüler und Vereine. Die Leitungen des 2007 errichteten Gebäudes müssen dringend saniert werden.

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Am letzten Februar-Wochenende traten nach derzeitigen Erkenntnissen an mehreren Stellen in den Nassbereichen – den Duschen, den Umkleiden und den Toiletten – der Sporthalle der „Zille-Grundschule“ sowie in der Küche der Schulmensa Wasserschäden auf. Einzig das Halleninnere selbst, also die Spielfläche, die Geräteräume und die Zuschauertribüne, scheinen aktuell von den Feuchtigkeitsschäden nicht betroffen zu sein. So lauten die ersten, unter Vorbehalt stehenden Erkenntnisse.

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Mehrere Wochen Trocknung

Als erste Maßnahme werden nun ab Montag, 13. März 2023, die genannten Nassbereiche sowie die Flure und Nebenräume von Mensa und Sporthalle weitgehend gesperrt, um dort mindestens drei Wochen lang Trocknungsgeräte aufzustellen. In dieser Zeit soll auch nach möglichen weiteren Lecks gesucht werden, um das Schadensbild vervollständigen zu können. Bereits jetzt scheint aber festzustehen, dass die Leitungen in dem 2007 – also vor rund 16 Jahren – erbauten Gebäude wohl dringend eine Sanierung benötigen. Erste Planungen dafür sind in der Verwaltung angelaufen. Eine Schadenshöhe kann derzeit nicht abgeschätzt werden, dies könnte bis zum Monatsende der Fall sein, wenn die abschließenden Gutachten vorliegen.

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Maßnahmen beschlossen

In der Sporthalle sind daher bis auf Weiteres keine Punktspielbetriebe möglich. Das trifft vor allem den Sportverein RSV. Der Trainingsbetrieb für Vereine kann, abhängig von der Beschaffung mobiler Toilettenanlagen, vorerst fortgesetzt werden. Der Schulcaterer zieht – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hygienebehörde – mit seiner Essensausgabe und den Küchenutensilien in die Horthalle, sodass die Schulspeisung ebenso auf dem Campus fortgesetzt werden kann wie der Sportunterricht und die Schul-AGs. Die Toilettennutzung für Schülerinnen und Schüler erfolgt in den anderen vorhandenen Bereichen auf dem Schulgelände. kkh

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