Niederlage für Amtsdirektorin vor Gericht
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Amtsdirektorin Ramona Mayer muss ihre Bauamtsleiterin mit voller Stundenzahl weiterbeschäftigen
© Quelle: JACQUELINE STEINER
Amt Wusterwitz. Die Änderungskündigung mit der Absenkung von 40 auf 20 Wochenstunden gegen Bauamtsleiterin Monika Bothe ist unwirksam. Das verkündete am Donnerstag die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in einem Berufungsverfahren. Danach ist Bothe von der Verwaltung mit voller Stundenzahl weiterzubeschäftigen. Eine Revision wird nicht zugelassen.
Mit dieser Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht ein Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg vom Februar 2018 aufgehoben. Dieses hatte Bothes Klage gegen die Änderungskündigung abgewiesen. „Die aktuelle Rechtssprechung ist eine klare Niederlage für Amtsdirektorin Ramona Mayer. Bei der Änderungskündigung wurde alles falsch gemacht“, sagte Bothes Anwalt Simon Daniel Schmedes der MAZ. Das Amt muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Außerdem muss der Bauamtsleiterin der seit April entgangene Lohn nachgezahlt werden.
Von Frank Bürstenbinder
MAZ