Corona in Potsdam: Hier gilt die Maskenpflicht in Potsdam
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Maskenpflicht in Babelsberg, neben der Karl-Liebknecht Straße auch hier in der Rudolf-Breitscheid Straße
© Quelle: Bernd Gartenschläger
Potsdam. Seit dem 10. Dezember gelten in Potsdam noch mehr Bereiche als Masken-Pflicht-Orte. Erstmals muss der Mund-Nasen-Schutz zumindest zwischen 9 und 19 Uhr auch außerhalb der Innenstadt unter freiem Himmel getragen werden.
In der City müssen Mund und Nase in der Brandenburger Straße inklusive Teile ihrer Nebenstraßen Elflein-, Linden-, Dortu- und Jägerstraße bedeckt werden. Die Grenze für die Nebenstraßen bilden jeweils die Hegelallee und die Charlottenstraße. Außerdem sind der Vorplatz des Brandenburger Tors, der Luisenplatz und die Allee nach Sanssouci Maskengebiet.
Die Gutenbergstraße und die Friedrich-Ebert-Straße sowie die Wochenmärkte auf dem Bassinplatz und am Nauener Tor stehen ebenso auf der Liste wie das Holländische Viertel mit Benkert- und Mittelstraße. Zudem gilt die Maskenpflicht rund um den Hauptbahnhof – dort allerdings ganztägig.
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Babelsberg und Brandenburger Vorstadt sind ebenfalls betroffen
Auch in Babelsberg und der Brandenburger Vorstadt gibt es nun Maskenzonen. In Babelsberg sind das die Karl-Liebknecht-Straße zwischen Lutherplatz und der Kreuzung zur Spindel- beziehungsweise Karl-Gruhl-Straße und die Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Daimler- und Bendastraße.
Im Westen der Stadt gilt die Pflicht in der Geschwister-Scholl-Straße zwischen Carl-von-Ossietzky- und Nansenstraße sowie im kleinen Teilabschnitt der Nansen- bis zur Zeppelinstraße.
„In den benannten Straßenbereichen befinden sich viele Einrichtungen des Einzelhandels. In der Vorweihnachtszeit ist aufgrund der Angebote mit erhöhtem Kundenverkehr zu rechnen“, heißt es in der Begründung des Rathauses. Aufgrund der Enge der Fußgängerbereiche könne bei erhöhtem Kundenverkehr der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden.
Außerdem gilt: Auf Wochenmärkten sowie im gesamten Einzelhandel, in Praxen, in den Bussen und Bahnen des ÖPNV, an allen Haltestellen und Bahnhöfen und in Taxis bleiben Mund und Nase hinter der Maske.
Eine Stadtsprecherin betont auf MAZ-Nachfrage, dass die Masken auch zum Essen, Trinken, Rauchen und Telefonieren nicht abgenommen werden dürfen. Verstöße gegen die Maskenpflicht sind Ordnungswidrigkeiten. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro rechnen.
Von Saskia Kirf