Gerichtsverfahren in Potsdam
Der Potsdamer Andreas R. (59) soll Brandsätze auf das Haus seines Bruders (61) geworfen haben. Weil er unter einer Schizophrenie leidet, gilt er als schuldunfähig. Aber das will der Bruder nicht akzeptieren – ein Trauerspiel vor Gericht.
Potsdam. Unter Mord macht er's nicht. Rainer R. (61) ist vor dem Landgericht Potsdam als Zeuge geladen und mit dem, was in Sitzungssaal 5 vor sich geht, alles andere als einverstanden. Das beginnt damit, dass sein seelisch-kranker Bruder Andreas R. (59) "nur" mit einem Sicherungsverfahren belegt ist und nicht mit einem "richtigen" Strafprozess. Rainer R. sagt: "Schuld und Sühne sind aus meiner Sicht für Andreas angemessen."
Es geht weiter mit der Antragsschrift, in der es „nur“ um Bedrohung geht und nicht um einen Mordversuch – wobei Rainer R. zwischen Versuch und Vollendung keinen Unterschied macht. Sein Unbehagen – man könnte sagen: seine Verachtung – endet bei dem jüngeren Bruder an sich. „Ich kann bloß sagen, seien Sie vorsichtig!“, warnt Rainer R. das Gericht. Da sitzt Andreas R. bereits seit zwei Stunden in sich zusammengesunken neben seinem Anwalt. Er wiegt den Oberkörper monoton hin und her. Die Stirn berührt beinahe die Tischplatte vor ihm.