Joanna S. (42) ist Pflegerin, Mutter, Witwe. Als sie finanziell in Not gerät, schließt sie sich einer Bande an und klaut Autos in Groß Glienicke, Kleinmachnow und andernorts mittels Funkwellenverlängerer. Gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam hatte sie Revision eingelegt. Mit Erfolg. Doch der neuerliche Prozess wurde für sie zum Desaster.
Nadine Fabian
Potsdam.Hätte sie das Urteil anerkannt, wäre die Sache längst erledigt gewesen. Doch nun steht sie mehr als zwei Jahre später wieder vor dem Landgericht Potsdam mit rotgeweinten Augen und zerzaustem Haar. Die 2. Strafkammer hatte Joanna S. am 13. Januar 2021 wegen schweren Bandendiebstahls in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Joanna S. aber beantragte Revision – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil am 25. August 2021 auf und verwies den Fall ans Landgericht zurück. Joanna S. sagt: „Ich hatte mächtige Angst, wieder hierher zurück zu müssen.“ Das ist nachvollziehbar, denn mit einem Freispruch kann sie nicht rechnen – sie hatte ein Geständnis abgelegt. Der BGH hatte lediglich bemängelt, dass das Gericht ihr zwölf Taten anlastet – ihr seien nur neun zuzuschreiben. Der Vorsitzende der 1. Strafkammer, der das neuerliche Verfahren leitet, nennt die Situation, in die sich die Polin hineinmanövriert hat, einen Drehtüreffekt und Zick-Zack-Kurs.
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