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Schulessen in Potsdam

Schulessen in Potsdam kostet ab September maximal 3,90 Euro

Schulessen ist keine Selbstverständlichkeit.

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Potsdam. Die Landeshauptstadt deckelt die Kosten für das Mittagessen an Potsdamer Schulen ab dem 1. September bei 3,90 Euro pro Mittagessen. Das hat das Rathaus am Montag mitgeteilt. Damit gelte an allen Potsdamer Schulen in kommunaler Trägerschaft eine verbindliche Höchstgrenze von 3,90 Euro pro Mittagessen. Die zeitliche Festlegung auf den 1. September als Starttermin sei das Ergebnis umfangreicher Abstimmungen mit den Essensversorgern. Das neue Schuljahr beginnt am 27. August.

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Die Stadtverwaltung setze damit kurzfristig einen im Juni 2023 beschlossenen Auftrag der Stadtverordnetenversammlung um. Die Eltern müssten nicht aktiv werden, da die Umstellung von den Essensanbietern vorgenommen werde. Der Preisdeckel ist im Juni auf Antrag der rot-grün-roten Rathauskooperation mit dem Doppelhaushalt für 2023/24 beschlossen worden. Das Modell ist zunächst auf ein Schuljahr begrenzt. Für 2023 sind dafür 850.000 Euro, für 2024 weitere 1,7 Millionen Euro bereitgestellt worden.

Sinkende Teilnehmerzahlen bei steigenden Preisen

Vorangetrieben wurde die Diskussion eines Preisdeckels beim Schulessen von Meldungen über sinkende Teilnehmerzahlen und ungewöhnlich hohe Essenspreise an sozialen Brennpunkten wie dem Schlaatz. Wie berichtet, ist eine Essensportion an der Schilfhof-Gesamtschule mit 6,27 Euro so teuer wie nirgendwo sonst in Potsdam. Ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt sind die Preise mit 5,51 Euro pro Portion in der benachbarten Weidenhof-Grundschule.

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„Der Preisdeckel wird viele Eltern finanziell entlasten und ich hoffe, dass viele Eltern es auch zum Anlass nehmen, ihre Kinder wieder zum Mittagessen in der Schule anzumelden“, erklärte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD): „Wer dennoch Sorge hat, sich die Kosten nicht leisten zu können, kann über städtische Angebote wie Bildung und Teilhabe oder die Härtefallregelung weitere Unterstützung erhalten.“

Rathaus erklärt Härtefallregelung

Mit Blick auf die sogenannte Härtefallregelung heißt es in der Mitteilung der Stadt erläuternd: „Die Landeshauptstadt sichert grundsätzlich allen schulpflichtigen Kindern ein warmes Mittagessen zu, wenn alle Unterlagen (Härtefallerklärung und Anmeldung beim Caterer) vorliegen. Bei Einreichung der Unterlagen bis Donnerstag der jeweiligen Woche kann das Kind ab dem folgenden Montag an der Schulspeisung teilnehmen.“

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Der Rückgriff der Verwaltung auf die Härtefallregelung kam in Reaktion auf ein Brandschreiben von Sozialträgern, die im April Alarm schlugen, weil immer mehr Kinder und Jugendliche in Potsdam hungerten. Dabei verwiesen sie auch auf das komplizierte und schleppende Antragsprozedere für die Kostenübernahme über das Bundesprogramm für Bildung und Teilhabe. Die Rathausspitze hatte daraufhin eine unkomplizierte Hilfe mittels Vorauszahlung über die Härtefallregelung angekündigt.

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MAZ

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