Tausende Altfälle: Verwaltungsgericht Potsdam baut Klage-Berg langsam ab
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Verwaltungsgericht Potsdam am Nauener Tor.
© Quelle: Bernd Gartenschläger
Potsdam.Mehr als 8000 Verfahren liegen unerledigt am Verwaltungsgericht Potsdam – aber es gibt positive Signale: Langsam werden die Altbestände abgebaut, teilt das Verwaltungsgericht in seiner Meldung zur Geschäftslage 2021 mit. „Im Jahr 2021 konnte die Trendwende erreicht werden“, sagt der Präsident des Verwaltungsgerichts, Jan Bodanowitz.
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Jan Bodanowitz, Präsident des Verwaltungsgericht Potsdam.
© Quelle: Bernd Gartenschläger
Im vorigen Jahr sind insgesamt 4109 Verfahren neu eingegangen – das sind 16 Prozent weniger als 2020. Darunter waren 1041 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Den größten Anteil machen weiterhin Verfahren im Asylrecht aus (1550), aber auch dies ist ein Viertel weniger als noch im Vorjahr.
Viele Asylverfahren in Potsdam beendet
Die Verwaltungsrichter konnten 2021 insgesamt 5107 Verfahren abschließen – etwas mehr als im Vorjahr und gut 1000 Verfahren mehr, als eingegangen waren. In mehr als die Hälfte der beendeten Fälle (2617) ging es um Asylangelegenheiten.
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Die offen Verfahren belaufen sich dennoch auf 8328 zum Jahresende (davon 4117 Asylsachen). Vor allem Altfälle, die seit zwei Jahren oder länger liegen, wurden abgearbeitet. Trotz allem sind es 4059 Verfahren, die älter als zwei Jahre sind, und darunter 2775, die schon länger als drei Jahre nicht erledigt werden konnten.
Personelle Verstärkung für Verwaltungsgericht
Nicht nur die Zahl der neuen Fälle ist gesunken, sondern auch die Zahl der neuen Richterinnen und Richter leicht gestiegen. Das Verwaltungsgericht meldet „46,83 Richterarbeitskräfte“ (0,4 mehr als im Vorjahr). „Das Gericht ist inzwischen personell gut dafür aufgestellt, die schon verfassungskritisch überalterten Verfahrensbestände nachhaltig in den Griff bekommen zu können“, sagt Bodanowitz. Er verweist auf den in der Landesverfassung garantierten „Anspruch auf ein zügiges Verfahren vor Gericht“.
Verfahren dauern 30 Monate in Potsdam
Von „zügig“ ist man noch entfernt. Im Durchschnitt brauchte ein Klageverfahren, das 2021 erledigt wurde, 29,8 Monate. Bei Entscheidungen, um die besonders gerungen wurde, dauerte es im Schnitt 40,3 Monate, bei unstreitigen Verfahren – etwa durch Vergleich, Klagerücknahme oder Hauptsachenerledigung – waren es 20,7 Monate.
Im Vorjahr waren Verfahren im Durchschnitt nach 22,5 Monaten erledigt. Der Anstieg ist ein statistischer Effekt. Er beruht darauf, dass 2021 eine überproportional höhere Zahl von schon deutlich überalterten Verfahren erledigt wurde.
Von MAZonline/axe