Nach der Kündigung der mehr als 100 Seniorinnen und Senioren werden nun Zimmer der Josephinen-Wohnanlage in Potsdams als Ferienunterkunft angeboten. Doch ist das erlaubt? Die Linke ist überzeugt: Damit verstößt die Eigentümerin gegen die Zweckentfremdungssatzung der Stadt.
Potsdam.Verstößt der Betreiber der Josephinen-Wohnanlage gegen die Zweckentfremdungssatzung der Landeshauptstadt? Diese Frage werfen die Potsdamer Linken auf, nachdem am Wochenende bekannt geworden ist, dass Zimmer des ehemaligen Seniorenheims als Ferienunterkunft auf Airbnb angeboten werden. Linken-Kreisvorsitzende Marlen Block ist überzeugt, dass "die Stadt eine Umnutzung zu Airbnb-Wohnungen vorher hätte genehmigen" müssen. "Hat sie das nicht, liegt hier eine Ordnungswidrigkeit vor", so Block in einer Pressemitteilung. Sie habe deshalb die Hamburger MK Klinik AG, Mutterunternehmen des Betreibers SGG, bei der Stadt Potsdam angezeigt. Eine Sprecherin des Unternehmens erklärt auf Anfrage der MAZ kurz und knapp: "Es gibt keine Zweckentfremdung."