Viele Vorwürfe gegen Großbeerens Bürgermeister Tobias Borstel (SPD), die die Gemeindevertreter der Kommunalaufsicht des Landkreises zur Prüfung vorgelegt hatten, haben sich nicht bestätigt. Nur in einem Fall ist Borstel schuldig.
Großbeeren. Ein seit rund einem Jahr laufendes Disziplinarverfahren gegen Großbeerens Bürgermeister Tobias Borstel (SPD) wurde eingestellt. Nach Informationen, die der MAZ vorliegen, sieht der Landkreis keinen ausreichenden Grund dafür, Borstel einen Verweis – die mildeste Disziplinarmaßnahme – auszusprechen. Dennoch habe der Bürgermeister in einem Fall pflichtwidrig gehandelt.
Die Gemeindevertreter von Großbeeren hatten das Disziplinarverfahren Ende 2019 angestoßen. Es wurde vom Landkreis Ende Juni 2020 eingeleitet. Die Gemeindevertreter warfen dem Bürgermeister unter anderem vor, in einem Fall das Briefgeheimnis verletzt, vier Verwaltungsmitarbeiter zu Unrecht in eine höhere Tarifgruppe eingestuft sowie Anfragen einer Gemeindevertreterin bezüglich des abgesagten Siegesfestes 2020 nicht beantwortet zu haben. Die Kommunalaufsicht des Landkreises sah keinen der drei Punkte bestätigt. Wegen der Verletzung des Briefgeheimnisses und der Untreue – aufgrund der Höhergruppierung der Beamten – wurden zusätzlich Strafverfahren eingeleitet, die bereits seit einigen Monaten eingestellt sind.