Ludwigsfelde: Verurteilter Drogenhändler legt Verfassungsbeschwerde ein
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ARCHIV - 15.01.2019, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Licht brennt vor der mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht in dem Gerichtsgebäude. Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am Donnerstag (9.30 Uhr) zur Frage, ob Vorgaben zur maximalen Größe von Wohneigentum für Hartz-IV-Empfänger verfassungswidrig sind. (zu dpa "Haus zu groß für Hartz-IV-Empfänger? Verfassungsgericht äußert sich") Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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