Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies jetzt ein von der FBB eingelegtes Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung zurück. Die Entscheidung dürfte Auswirkungen für mehrere weitere, ähnlich gelagerte Verfahren haben.
Ingmar Höfgen
Blankenfelde.Die Flughafengesellschaft FBB muss einem Ehepaar aus dem Blankenfelder Musikerviertel endgültig die Kosten für Schallschutz gegen den BER-Fluglärm erstatten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies jetzt ein von der FBB eingelegtes Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung zurück. Die Entscheidung dürfte Auswirkungen für mehrere weitere, ähnlich gelagerte Verfahren haben.