Straßenblockaden in Berlin: 21-jähriger Klimaaktivist zu Geldstrafe verurteilt
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Ein Aktivist der Gruppe "Letzte Generation", der seine Hand festgeklebt hat, blockiert eine Kreuzung (Archivbild).
© Quelle: Swen Pförtner/dpa/Archivbild
Berlin. Nach einer Blockadeaktion von Klimademonstranten ist in Berlin ein 21-Jähriger wegen Nötigung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte am Dienstag eine Geldstrafe von 600 Euro gegen den Studenten. Er habe mit weiteren Personen eine Autobahn-Zufahrt blockiert und viele Menschen für etwa eineinhalb Stunden am Fortkommen gehindert, hieß es im Urteil. Die Aktion sei nicht angemeldet, ein Ausweichen für die Betroffenen nicht möglich gewesen. „Ich nehme Ihr Ziel sehr ernst, ich missbillige Ihre Mittel“, sagte der Vorsitzende Richter.
Der Angeklagte hatte sich im Februar dieses Jahres mit elf weiteren Aktivisten der Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ im Bereich einer Zufahrt zur Autobahn A100 auf die Fahrbahn gesetzt. Zwei andere Demonstranten hätten sich mit Sekundenkleber festgeklebt.
Der 21-Jährige sagte im Prozess, er stehe zu der Tat. „Trotz des Klimanotstands passiert nicht genug.“ Demonstrationen würden aus seiner Sicht nicht ausreichen - „wir müssen stören, um zu schützen“. Für eine Rettungsgasse sei bei der Aktion allerdings gesorgt gewesen. Gegen den 21-Jährigen war zunächst ein Strafbefehl ergangen. Weil er Einspruch eingelegt hatte, kam es zur mündlichen Verhandlung. „Sie haben es gezielt darauf angelegt, die Grundrechte anderer Menschen einzuschränken, das ist als verwerflich anzusehen“, sagte der Richter.
Die Aktivisten fordern von der Bundesregierung mehr Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel. Nach Justizangaben wurden inzwischen auf Antrag der Staatsanwaltschaft rund 150 Strafbefehle nach Straßenblockaden erlassen - fünf seien ohne Einspruch rechtskräftig geworden, in nunmehr drei Fällen sei es zu Schuldsprüchen nach einer mündlichen Verhandlung gekommen. In einem Fall habe ein Richter den Erlass eines Strafbefehls abgelehnt. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden worden sei.
RND/dpa