Störung der Totenruhe

Berliner Holocaust-Mahnmal beschädigt: Geldstrafe für 62-Jährigen

Stelen des - Denkmals für die ermordeten Juden Europas - in Berlin. Der 62-jährige Angeklagte soll im April 2020 mit zwei Hämmern an einer der Beton-Stelen des Holocaust-Mahnmals mitten in der Hauptstadt vier Ecken abgeschlagen haben.

Stelen des - Denkmals für die ermordeten Juden Europas - in Berlin. Der 62-jährige Angeklagte soll im April 2020 mit zwei Hämmern an einer der Beton-Stelen des Holocaust-Mahnmals mitten in der Hauptstadt vier Ecken abgeschlagen haben.

Berlin. Nach einer Beschädigung des Holocaust-Mahnmals in Berlin ist gegen einen 62-Jährigen ein Strafbefehl erlassen worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte am Donnerstag eine Geldstrafe von 3200 Euro wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie Störung der Totenruhe. Weil dem Mann zudem ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie Nötigung zur Last gelegt werden, erging eine Gesamtgeldstrafe von 5600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro). Das Urteil erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls, weil der in Brandenburg lebende Mann nicht zum Prozess erschienen war.

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Das wird ihm zur Last gelegt

Der 62-Jährige soll im April 2020 mit zwei Hämmern an einer der Beton-Stelen des Holocaust-Mahnmals mitten in der Hauptstadt vier Ecken abgeschlagen haben. Die Sanierungs- und Reparaturkosten würden sich auf rund 9000 Euro belaufen. Das Amtsgericht verhängte wegen dieser Tat eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro. Das Mahnmal, das 2005 zum Gedenken an die von den Nationalsozialisten ermordeten rund sechs Millionen Juden eröffnet wurde, besteht aus etwa 2700 verschieden hohen dunkelgrauen Betonblöcken.

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Bei dem 62-Jährigen liege möglicherweise eine psychische Beeinträchtigung vor, hieß es nun am Rande. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe im Fall des Mahnmals nicht aus Kritik gehandelt. Der Mann kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Dann käme es zu einem neuen Prozesstermin.

RND/dpa

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