Nach Zugunglück in Bayern: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung
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Ein auseinandergeschnittenes Waggonteil wird in einem nahe gelegenen Kieswerk vom Laster gehoben und gelagert. Im Hintergrund ist links die Zugspitze zu sehen. Drei Tage nach dem Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen gehen die Aufräumarbeiten voran.
© Quelle: Angelika Warmuth/dpa
Garmisch-Partenkirchen. Die Staatsanwaltschaft München II hat nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen ein Ermittlungsverfahren gegen drei Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Bei den Beschuldigten handele es sich um Mitarbeiter der Deutschen Bahn, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Der Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München war am Freitagmittag kurz nach der Abfahrt entgleist. Vier Frauen und ein 13-Jähriger aus der Region starben, rund 40 Menschen wurden verletzt. Eine Frau ist weiter in einem kritischen Zustand. Unter den getöteten Frauen sind auch zwei Mütter aus der Ukraine, die mit ihren Kindern nach Bayern geflüchtet waren. Die Ermittlungen zur Unfallursache führt eine Soko „Zug“. Auch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung ist beteiligt.
Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Ermittlungen gegen drei Bahnmitarbeiter
Fünf Menschen sterben, weil ein Regionalzug bei Garmisch-Partenkirchen entgleist. Nun wird nach der Ursache gesucht – und möglichen Verantwortlichen.
© Quelle: dpa
Die Deutsche Bahn teilte mit, sich wegen der laufenden Ermittlungen derzeit nicht äußern zu können. „Selbstverständlich setzen wir alles daran, die ermittelnden Behörden bei der Aufklärung der Unfallursache zu unterstützen“, sagte ein Bahnsprecher am Dienstag.
RND/dpa
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