Entwurf des Gesundheitsministeriums

Lauterbach will zunehmende Leiharbeit in der Altenpflege per Gesetz eindämmen

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die Leiharbeit in der Pflege eindämmen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die Leiharbeit in der Pflege eindämmen.

Bundes­gesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) will die in der Altenpflege stark zunehmende Leiharbeit eindämmen. Das geht aus dem überarbeiteten Gesetz­entwurf für die Pflegereform hervor, die dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Danach wird vorgeschrieben, dass die Pflege­einrichtungen die Mehrkosten für den Einsatz von Leiharbeitern und ‑arbeiterinnen nicht den Pflegekassen in Rechnung stellen dürfen. Als Obergrenze gelten die in der Branche üblichen Tariflöhne. Auch Vermittlungs­gebühren für die Zeitarbeitsfirmen dürfen nicht weitergereicht werden.

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Durch die Begrenzung werde vermieden, dass „wirtschaftliche Anreize für das Verleihen von Pflege- und Betreuungs­personal auf Kosten der Solidar­gemeinschaft beziehungsweise der Pflege­bedürftigen und ihrer Familien bestehen“, heißt es in der Begründung für den neu eingefügten Paragrafen. Darüber hinaus solle ein wirtschaftlicher Anreiz gesetzt werden, Stamm­personal im Betrieb zu halten und ungleiche Arbeits- und Entlohnungs­bedingungen zulasten des Stammpersonals zu beschränken, wird weiter argumentiert. Der gesetzliche Eingriff trage dazu bei, „dass Leiharbeit und vergleichbare Maßnahmen nur zusätzliche Instrumente bleiben, um bei kurzfristigen Personal­ausfällen und nicht besetzbaren Stellen die vertraglich vereinbarte Personal­ausstattung vorübergehend sicherzustellen“.

Nach Beobachtung von Gewerkschaften: zunehmender Trend zur Leiharbeit

Nach der Beobachtung von Gewerkschaften und Sozialverbänden gibt es in der Pflege einen zunehmenden Trend zur Leiharbeit. Zeitarbeitsfirmen bieten Pflegern und Pflegerinnen teilweise eine deutlich höhere Bezahlung und bessere Arbeits­bedingungen an, als diese sie als festangestellte Fachkräfte bekommen. Deshalb wechseln immer mehr Pflegekräfte in ein Leiharbeits­verhältnis, wodurch der ohnehin bestehende Personalmangel in den Stamm­belegschaften weiter verschärft wird. Deshalb hatten unter anderem Sozialverbände ein Eindämmen der Leiharbeit gefordert.

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Die geplante Gesetzesänderung stieß allerdings auf Kritik. Die Diakonie, Betreiberin von vielen Pflegeeinrichtungen, beklagte, bei akuten Personalengpässen müssten die Träger für eine begrenzte Zeit auf Zeitarbeitsfirmen zurückgreifen können, um die Versorgung der Pflegebedürftigen sicher zu stellen. „Es geht also nicht um ‚gar keine Leiharbeit‘,  sondern um die grundsätzliche Begrenzung des Instruments“, sagte Diakonie-Vorständin Maria Loheide dem RND. Die höhere Vergütung für Leiharbeitsfirmen nicht zu refinanzieren, sei als „isolierter Schritt wenig  hilfreich.“ Bei Personalengpässen müssten dann die Angebote runterfahren und Stationen geschlossen werden, warnte sie.

Ermächtigung eingeschränkt

In dem überarbeiteten Gesetzentwurf wird auch die viel kritisierte Ermächtigung für die Bundesregierung entschärft, den Beitragssatz in der Pflege­versicherung bei finanziellen Engpässen künftig per Rechts­verordnung festzulegen – und nicht wie bisher üblich durch ein Gesetz. Dieser Weg wird der Änderung zufolge aber nur möglich sein, wenn die Rücklagen der Pflegeversicherung „absehbar“ die Höhe einer Monatsausgabe zu unterschreiten drohen. Die Anhebung, der anders als bisher geplant auch der Bundesrat zustimmen muss, darf zudem 0,5 Beitragssatzpunkte nicht überschreiten.

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