Bundestagswahl: Was gilt im Wahllokal – auch wegen Corona?

Wahllokale befinden sich meist in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Rathäusern.

Wahllokale befinden sich meist in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Rathäusern.

Hannover. Rund 60 Millionen Menschen sind in Deutschland berechtigt, ihre Stimme bei der Bundestagswahl abzugeben. Wer nicht per Brief wählt, muss am Wahlsonntag klassisch im Wahllokal seine Kreuze setzen. Doch wo ist das richtige? Und wann haben die Lokale geöffnet? Die wichtigsten Fragen zum Wahllokal beantworten wir hier.

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Wie und wo finde ich mein Wahllokal?

Rund drei Wochen vor der Wahl (26. September) sollte per Post eine Wahl­benachrichtigung angekommen sein. Auf diesem Schein steht die genaue Adresse des Wahllokals, in dem Wahlberechtige wählen können.

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Um an der Wahl teilnehmen zu dürfen, muss man im Wählerverzeichnis gelistet sein. Wer bis zum 5. September noch keine Wahl­benachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim zuständigen Wahlamt des Hauptwohnortes melden. Hier kann man auch erfragen, wo sich das Wahllokal befindet. Viele Gemeinden bieten am Wahltag zudem ein Auskunfts­telefon an oder stellen auf ihrer Internet­seite ein Verzeichnis mit sämtlichen Wahlräumen bereit.

Wichtig: Wer nach dem 15. August 2021 (Stichtag ist der 42. Tag vor der Wahl) umgezogen ist, wählt in dem Wahlkreis des alten Wohnsitzes. Das gilt natürlich auch für Personen, die sich nach dem Umzug in einen anderen Wahlkreis noch nicht umgemeldet haben.

Ist mein Wahllokal barrierefrei?

Ob eine barrierefreie Nutzung des Wahlraums möglich ist, ist auf der Wahl­benachrichtigung vermerkt. Im Zweifel finden sich dort auch Telefon­nummern, unter denen nähere Informationen zu barrierefreien Wahlräumen erfragt werden können.

Für den Fall, dass das zuständige Wahllokal keinen barrierefreien Zugang ermöglicht, kann Briefwahl beantragt werden. Der dafür benötigte Wahlschein findet sich auf der Wahl­benachrichtigung und ermöglicht auch die Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises.

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Wann haben die Wahllokale bei der Bundestagswahl 2021 geöffnet?

Die Wahlräume haben am Sonntag, 26. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum können Wahlberechtigte nach Belieben ihre Stimme abgeben.

Welche Unterlagen muss ich mit ins Wahllokal nehmen?

Die Wahl­benachrichtigung und ein Ausweis­dokument (am besten Personalausweis oder Reisepass) sollten bereitgehalten werden. Der Ausweis dient vor allem der Identifizierung anhand des Lichtbilds, weswegen es kein Beinbruch ist, wenn das Dokument abgelaufen ist. Wer ohne Wahl­benachrichtigung im Wahllokal erscheint, muss sich zwingend ausweisen können.

Wie ist der Ablauf im Wahllokal?

Wahllokale befinden sich meist in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Rathäusern oder Gemeinde­räumen von Kirchen. Der genaue Ort der Stimmabgabe ist im Gebäude in der Regel ausgeschildert.

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Der Wahlvorstand prüft, ob die Person im Wähler­verzeichnis eingetragen sind und ob eventuell ein Zurückweisungs­grund vorliegt. Wenn alles in Ordnung ist, wird die Wahlurne freigegeben und der Stimmzettel kann eingeworfen werden. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.

Was muss ich beachten, wenn ich meine Stimme im Wahllokal abgebe?

Politische Wahlen in Deutschland sind grundsätzlich geheim. Wahlberechtigte betreten die Wahlkabine allein. Ausnahmen sind die Mitnahme von Kleinstkindern, dabei ist jedoch maßgeblich, dass das Wahlgeheimnis gewahrt ist. Hilfspersonen von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung dürfen mit in die Wahlkabine eintreten. Wichtig dabei ist, dass sich die Person vorher beim Wahlvorstand zu erkennen gibt.

Laut Bundeswahl­ordnung ist „das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine (…) ausdrücklich verboten“. Auch im Wahlraum kann das vom Wahlvorstand unterbunden werden, um den Schutz des Wahl­geheimnisses zu gewährleisten. Die Entgegen­nahme des Stimmzettels von Personen, die das Wahlgeheimnis gefährden, kann verweigert und diese können aus dem Lokal verwiesen werden.

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Kann ich in einem anderen als dem mir zugewiesenen Wahllokal wählen?

Als wahlberechtigte Person wählt man Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Wahlkreis, in dem man für gewöhnlich auch lebt. Aus organisatorischen Gründen sind Wahlkreise weiter in Wahlbezirke unterteilt. In einem Bezirk kann die Zuweisung zu einem anderen Wahlbezirk beantragt werden. Bei Wahlkreisen geht das nicht. Wer weiß, dass er oder sie sich am Wahltag außerhalb des Wahlkreises aufhält, sollte rechtzeitig Briefwahl­unterlagen beantragen. Das sollte idealerweise bis spätestens Freitag vor dem Wahltag um 18 Uhr passieren.

Welche Corona-Regeln gelten im Wahllokal?

Wie der Bundeswahlleiter auf Twitter informiert, werden im Wahllokal die aktuell gängigen Beschränkungen für Genesene, Geimpfte oder Getestete (3G-Regel) „nach gegenwärtigem Stand nicht gelten“. Zu den unbedingt notwendigen Regeln gehört aber die Maskenpflicht. Rechtliche Grundlage bilden die jeweiligen Corona-Verordnungen der Bundesländer. In kleinen Wahllokalen kann es sein, dass der Zutritt bis zu einer maximalen Personenanzahl begrenzt wird, weswegen es zu Wartezeiten kommen kann. Aus Gründen des Infektions­schutzes wird empfohlen, einen eigenen Stift parat zu haben.

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