Kommentar

Die Härtefallregelung bei Öl und Pellets ist schon okay

Der Schriftzug „Agentur für Arbeit“ hängt am Gebäude der Bundesagentur für Arbeit in Oldenburg.

Der Schriftzug „Agentur für Arbeit“ hängt am Gebäude der Bundesagentur für Arbeit in Oldenburg.

Das ist gefundenes Fressen für die Opposition: Für Gas- und Stromkunden gibt es einen milliardenschweren Doppelwumms, während die Besitzer von Öl- und Pelletheizungen lediglich mit dem Wörtchen „Härtefall­regelung“ bedacht werden. „Das ist ungerecht, da muss nachgebessert werden“, findet Unionsfraktionsvize Jens Spahn. Und da Menschen mit Öl- oder Pelletheizung häufiger auf dem Land, als in der Stadt leben, eignet sich das Thema aus Sicht der Union auch noch ideal, um gegen die Berliner „Großstadtkoalition“ zu wettern.

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Angesichts von fünf Millionen betroffenen Haushalten dämmert der Koalition inzwischen, dass sie in dieser Frage nachbessern muss. Der Druck der Wählerinnen und Wähler könnte sonst zu groß werden. Politisch mag das nachvollziehbar sein, ökonomisch aber sollte sich die Regierung vor einer zu starken Entlastung von Öl- und Pelletkunden hüten.

Bedürftigkeitsprüfungen gehören zum Sozialstaat dazu

Denn in Wahrheit sieht die Heizkostennormalität bei Öl und Pellets auch künftig nicht anders aus als beim Gas: Die Preisbremsen werden längst nicht alle Mehrkosten abfedern, am Ende dürften sich viele Gasrech­nungen verdoppeln. Und mehr als eine Verdoppelung des Preises hat es bei Öl und Pellets auch nicht gegeben – jedenfalls statistisch gesehen nicht.

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Ungerecht wäre es deshalb, Öl- und Pelletkäufer mit Blankoschecks zu beglücken. Stattdessen sind individuelle Prüfungen der richtige Weg, um übermäßige Belastungen abzufedern. Und so unangenehm eine Bedürftigkeitsprüfung auch ist, sie gehört zum Sozialstaat dazu. Sonst verschleudert der nämlich viel Geld für Fälle, bei denen keine Härten bestehen – und die im Rahmen diverser Entlastungspakete schon den einen oder anderen Euro bekommen haben.

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